Elektronische Plattform Bewilligungsbescheide

Gewässer
Foto: BML / Alexander Haiden

Anerkannten Umweltorganisationen nach UVP-G 2000 (§ 19 Absatz 7) wurden Beteiligungs- und Anfechtungsrechte u.a. im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeräumt.

Mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 wurden Umweltorganisationen Beteiligungs- und Anfechtungsrechte u.a. im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeräumt. Anerkannte Umweltorganisationen sind zur Wahrung der Interessen der Öffentlichkeit am Gewässerschutz in Verfahren zu beteiligen.

Alle anerkannten Umweltorganisationen können nach §107 Absatz 3 WRG 1959 idgF. auf Bewilligungsbescheide betreffend wasserrechtliche Vorhaben mit Auswirkungen auf den Gewässerzustand zugreifen. Die Informationen stehen für einen Zeitraum von 6 Wochen zur Verfügung.

Der Zugriff steht ausschließlich anerkannten Umweltorganisationen gemäß §19 Abs. 7 UVP-G 2000 nach Benutzeranmeldung zur Verfügung.

Anerkannte Umweltorganisationen können eine die Umweltorganisation offiziell repräsentierende e-mail Adresse an aarhus.wasser@bml.gv.at bekanntgeben und einen Zugriff beantragen. Um eine mit Passwort geschützte Zugangsberechtigung zu erhalten, wäre überdies bei der Beantragung des Lesezugriffs von einer zur Vertretung der Umweltorganisation befugten Person zu bestätigen, dass die Zugangsberechtigung nur durch Organe der Umweltorganisation ausgeübt werden wird.

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