VERBUND Hydro Power GmbH, KW Arnstein, Speicher Langmann, Spülungen und Versuche

Kundmachung der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung am 12.11.2019 betreffend die Projekte der VERBUND Hydro Power GmbH "KW Arnstein, Speicher Langmann, Versuche zur Beigabe von Sedimenten zum Triebwasser" sowie "KW Arnstein, Speicher Langmann, Spülungen"

KUNDMACHUNG
(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)

Bereits im Jahr 2010 stellte die nunmehrige VERBUND Hydro Power GmbH den Antrag, das Projekt „KW Arnstein, Speicher Langmann, Versuche zur Beigabe von Sedimenten zum Triebwasser sowie Spülungen“ wasserrechtlich zu genehmigen. Im Zuge des weiteren Verfahrens ergab sich, dass zwischenzeitig eine vollständige Überarbeitung der Unterlagen sowie die Durchführung eines neuen Ermittlungsverfahrens notwendig ist. Die Antragstellerin legte daher mit Schreiben vom 9. Mai 2016 die komplett überarbeiteten Projektsunterlagen „Speicher Langmann, Versuche zur Beigabe von Sedimenten zum Triebwasser und Spülungen, Stand 28. Jänner 2016“ vor. Mit Schreiben vom 30. November 2018 übermittelte die Antragstellerin Projektergänzungen (Stand 26. November 2018) sowie eine Tabelle bezüglich der Fischereiberechtigten (Stand 28. November 2018).

Zur Durchführung der wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren beraumt das Bundesministerium gemäß den §§ 9, 11, 12,15, 32, 100 Abs. 1, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) sowie den §§ 40 bis 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) eine öffentliche mündliche Verhandlung an für

Dienstag, den 12. November 2019,
im Mehrzweckgebäude/Musikheim der Marktgemeinde Edelschrott,
Bergstraße 161, 8583 Edelschrott.

Die Verhandlung beginnt frühestens um 14:00 Uhr im Anschluss an die Verhandlung zum Gegenstand „KW St. Martin, Speicher Hierzmann, wiederkehrende Entleerungen und Spülungen“ und wird erforderlichenfalls am 13. November 2019 fortgesetzt.

Der Speicher Langmann befindet sich in der Weststeiermark zwischen dem Herzogberg und dem Packsattel. Der Stauraum des Speichers Langmann fasst bei Stauziel ein Volumen von etwa 0,32 Mio.  und ist durch eine 1924/1925 errichtete Schwergewichtsmauer in Beton abgeschlossen.

Projektbeschreibung Versuche zur Beigabe von Sedimenten zum Triebwasser:

Untersucht werden soll, ob es aus technischer, ökologischer sowie ökonomischer Sicht möglich ist, Sedimente aus dem Stauraum Langmann mit dem Triebwasser der Kraftwerksanlage auszutragen. Geplant ist, die Versuche von Juli bis September 2021 durchzuführen.

Aufbau und Erprobung von Anlagen zur Feststoffremobilisierung im Stauraum Langmann:

Geplant ist, die Sedimente im Stauraum des Speichers Langmann durch eine Wasserstrahlanlage in Schwebe zu bringen. Mit einer umgebauten leistungsstarken Schlammpumpe soll nahe der Sedimentoberfläche Wasser angesaugt werden, welches dann über ein sogenanntes Stahlrohr, welches in Richtung der Sedimente gerichtet ist, das ansaugte Wasser wieder ausstößt. Damit soll das Sediment aufgewirbelt und in Schwebe gebracht werden, um dann durch die Strömung in den Triebwasserweg eingebracht und abgeführt zu werden.

Dieses System ist an einer verstellbaren Führungsschiene montiert, welche wiederum von einer Rahmenkonstruktion gehalten bzw. geführt wird. Mit Hilfe einer Elektrowinde kann das Führungsgestänge in der Eintauchtiefe verstellt werden. Diese Konstruktion ist auf sehr tragfähigen Pontons montiert, von wo sie auch bedient wird.

Des Weiteren ist geplant, die Sedimente vom Stauraumboden aufzunehmen und aufbereitet dem Triebwasserweg beizugeben. Die Sedimentmanipulation wird dabei auf einer Pontoninsel durchgeführt. Das abgesetzte Material wird mit einem mechanischen Hubelement an die Oberfläche transportiert, wo es zur Grobreinigung und Zerkleinerung auf einen Grobrechen geklappt wird. Danach wird einerseits eine siebtechnische und andererseits eine lösende Weiterbehandlung durch notwendige Mengen Wasser durchgeführt. Bei diesem Vorgang soll Gestein, Holz und Unrat vom feinen Sediment getrennt werden. Das so in einem Behälter aufbereitete, pumpfähige Sediment/Wassergemisch kann dann über eine Schwimmleitung zum Einlaufbauwerk des Triebwasserweges transportiert werden. Bei Turbinenbetrieb wird somit das aufbereitete Sediment durch die Strömung über den Triebwasserweg in das Unterwasser transportiert. Zu berücksichtigen ist bei dieser Methode der Grad der Abrasion bei den Turbinensätzen.

Die Sedimentbeigabe soll in folgendem Maximalumfang erfolgen:

  • Die Sedimentkonzentration im Triebwasser soll im 15 min – Mittel 0,5 g/l nicht überschreiten (Messung im Unterwasserkanal KW Arnstein).
  • Die Sedimentbeigaben erfolgen im Rahmen des regulären Kraftwerkbetriebes variabel in den Monaten Juli, August und September an insgesamt nicht mehr als 400 Kraftwerkseinsatzstunden.

 Projektbeschreibung Spülungen beim Speicher Langmann

Die Spülungen des Speichers Langmann sollen in den Jahren 2020 und 2022 durchgeführt werden. Um den Abstauvorgang möglichst schonend umsetzen zu können, ist folgendes Spülkonzept geplant:

  1. Verschluss der Grundablassöffnung mittels Dammbalken vor Beginn des Abstaus unter Zuhilfenahme von Tauchern.
  2. Absenkung des Stauspiegels auf Absenkziel mittels Turbinenbetrieb.
  3. Vollständige Öffnung des Grundablasses.
  4. Vorsichtiges Anheben des obersten Dammbalkens zur kontrollierten Abgabe der obersten Wasserlammelle unter laufender Beobachtung der Feststoffkonzentration. Hierbei soll die Konzentration von 7 g/l als Reaktionswert nicht überschritten werden, damit je nach Durchflussverhältnissen die Reaktionswerte für Schwebstoffkonzentration an der unteren Teigitsch (Bereich Pöschlbrücke) eingehalten werden können.
  5. Nach Erreichen des freien Durchflusses kann eine Durchflusserhöhung durch Abgabe von Wasser aus dem Hierzmannspeicher zur Verbesserung der Spülwirkung vorgenommen werden. Diese Wasserzugabe erfolgt unter Einhaltung der vorher angeführten Reaktionswerte.
  6. Sind die abspülbaren Sedimente weitgehend entfernt, wird die Erosionsbasis im Speicher durch Anheben des jeweils nächsten Dammbalkenelements reduziert. Wie in den Projektunterlagen beschrieben, kann die Erosionskraft des Eigenzuflusses durch Dotation aus dem Speicher Hierzmann, aber wieder unter Einhaltung der Reaktionswerte, erhöht werden.
  7. Nach Entfernung des letzten Dammbalkens kommt es zum endgültigen Zustand des freien Durchflusses. In diesem Zustand steht die Wasserabgabe aus dem Speicher Hierzmann als Steuerinstrument zur Verfügung.

 Zeit und Ort der Einsichtnahme:

Die Projektunterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden bei nachstehenden Stellen bis einschließlich 08. November 2019 auf:

  • Bundesministerium, Abteilung Wasserrechtlicher Vollzug, Stubenring 12, 1010 Wien;
  • Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, Schillerstraße 10, 8570 Voitsberg;
  • Gemeinde Edelschrott, Packer Straße 17, 8583 Edelschrott;
  • Gemeinde St. Martin am Wöllmißberg, St. Martin a. W. 64, 8580 St. Martin a. W.

Es wird um Terminvereinbarung gebeten.

 Hinweis:

Die Anberaumung der Verhandlung erfolgt durch die persönliche Verständigung der am Verfahren Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung – durch Anschlag in den Gemeinden Edelschrott und St. Martin am Wöllmißberg sowie der Bezirksverwaltungsbehörde Voitsberg kundgemacht wird.

Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung auf der virtuellen Amtstafel des Bundesministeriums kundgemacht.

Sie können zur Verhandlung persönlich erscheinen oder an Ihrer Stelle eine/n Bevollmächtigte/n entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen. Die/Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,
  • wenn der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis durch eine Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit oder veranlassen Sie, dass Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r diese mitbringt.

Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie ihre Parteistellung gemäß § 42 Abs. 1 AVG verlieren, soweit sie nicht bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben.

Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes, unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben.

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