Metallurgische und mineralverarbeitende Prozesse
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© BMLRT/Ettenauer
Abwasseremissionsverordnung Nichteisen-Metallindustrie
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Blei-, Wolfram- oder Zinkerzen sowie aus der Aluminium-, Blei-, Kupfer-, Molybdän-, Wolfram- oder Zinkmetallherstellung und -Verarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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Abwasseremissionsverordnung Oberflächenbehandlung
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Behandlung von metallischen Oberflächen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Glasindustrie
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Eisen-Metallindustrie
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Eisenerzen sowie aus der Eisen- und Stahlherstellung und -Verarbeitung eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Kohleverarbeitung
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Industrieminerale
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Industriemineralen einschließlich der Herstellung von Fertigprodukten eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Edelmetalle und Quecksilber
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung und Weiterverarbeitung von Edelmetallen sowie aus der Herstellung von Quecksilbermetall eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/UBA/Gröger
Abwasseremissionsverordnung Halbleiterbauelemente
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Halbleitern, Gleichrichtern und Fotozellen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.
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© BMLRT/Senftner
Abwasseremissionsverordnung Salzherstellung
Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Steinsalz und von allen anderen mit diesem vorkommenden Salzen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.