Der Fonds wird vom Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport verwaltet. Bei der Erarbeitung der Verordnung hat sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) intensiv für die Interessen der Vereine eingesetzt. Anträge können ab 8. Juli online auf der Webseite der "Non-Profit-Organisationen" gestellt werden.
Welche Vereine sind anspruchsberechtigt?
- Non-Profit-Organisationen entsprechend Bundesabgabenordnung (BAO)
- Rechtsträger, an denen förderbare Organisationen beteiligt sind
- Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände
- sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften
Der Fonds stellt eine wichtige Unterstützung unter anderem für
- ca. 15.000 gemeinnützige Sportvereine,
- über 2.000 Blasmusikvereine, rund 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine sowie
- ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände dar.
Die Förderung setzt sich aus einem Fixkostenzuschuss und einem zusätzlichen Struktursicherungsbeitrag zusammen und ist mit maximal 2,4 Millionen Euro je Förderungswerber begrenzt.
Antragstellung ist ab 08. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 online auf der Webseite der "Non-Profit-Organisationen" möglich.