NGPVerordnung 2015

Durch die Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 wird das Planungsergebnis im Maßnahmenprogramm rechtlich verbindlich erklärt.

Die in Vollziehung des Wasserrechtsgesetzes tätigen Stellen haben - auch als Träger von Privatrechten gemäß Art. 17 B-VG - die in dieser Verordnung festgelegten Ziele zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen auf deren Erreichung hinzuwirken.

Für Dienststellen anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten die Bestimmungen dieses Maßnahmenprogramms als Empfehlungen. Die Zuständigkeiten der Länder werden durch diese Verordnung nicht berührt.

Die NGPV 2015 wurde am 25.08.2017 im BGBl. II Nr. 225/2017 kundgemacht und ist am 26.08.2017 zeitgleich mit dem NGP 2015 in Kraft getreten (Änderung der Nationalen GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 – NGPV 2009).

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