
WISA
Vorläufige Risikobewertung
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (§ 55 WRG) bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Planungen.
Mit diesem Schritt hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (vormals BMLFUW) gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Ländern eine bundesweit einheitliche Einschätzung der Hochwasserrisiken durchgeführt.
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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 2011
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos wurde in Österreich in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (vormals BMLFUW) und den Ämtern der Landesregierungen durchgeführt.
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Hintergrunddokumente
Rechtstext der EU-Hochwasserrichtlinie, fachliche und technische Leitfäden