
WISA
Gefahren- und Risikokarten
Die EU-Hochwasserrichtlinie 20007/60/EG sieht vor, dass die EU Mitgliedstaaten bis zum 22. Dezember 2013 Gefahren- und Risikokarten für Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen (https://maps.wisa.bmlrt.gv.at/hochwasser).
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Gefahren- und Risikokarten
Im österreichischen Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) ist die Verpflichtung zur Erstellung von Gefahren- und Risikokarten in § 55k geregelt. Dazu ist das in § 55h Abs. 1 festgelegte Verfahren sinngemäß anzuwenden.
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Veranstaltung: Gefahren- und Risikokarten für Österreich
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (vormals BMLFUW) stellte im Rahmen einer Veranstaltung am 11. Dezember 2013 die Gefahren- und Risikokarten der interessierten Öffentlichkeit vor.
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Hintergrunddokumente zu den Gefahren- und Risikokarten
Hier finden Sie die fachlichen und technischen Leitfäden bzw. Hintergrunddokumente zu den Gefahren- und Risikokarten.