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Archiv - Risikomanagementplan 2015
Ziel der Planung entsprechend EU-Hochwasserrichtlinie ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Bearbeitung erfolgt in 3 Arbeitsschritten, die in 6-Jahres Zyklen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die hier veröffentlichten Ergebnisse dokumentieren die Ergebnisse des 1. Planungszyklus 2009-2015.
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Vorläufige Risikobewertung
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (§ 55 WRG) bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Planungen.
Mit diesem Schritt hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (vormals BMLFUW) gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Ländern eine bundesweit einheitliche Einschätzung der Hochwasserrisiken durchgeführt.
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Gefahren- und Risikokarten
Die EU-Hochwasserrichtlinie 20007/60/EG sieht vor, dass die EU Mitgliedstaaten bis zum 22. Dezember 2013 Gefahren- und Risikokarten für Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen (https://maps.wisa.bmlrt.gv.at/hochwasser).
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Risikomanagementplan
Die EU-Hochwasserrichtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2015 umfassende Maßnahmenprogramme zur Reduktion der Hochwasserrisiken vorlegen. Die Nationale Umsetzung dieses Ziels erfolgt durch den Hochwasserrisikomanagementplan, in dem die Maßnahmen zusammengefasst werden, durch welche eine Reduktion von Hochwasserrisiken erreicht werden soll.
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