
WISA
Archiv - Risikomanagementplan 2015
Ziel der Planung entsprechend EU-Hochwasserrichtlinie ist die Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Die Bearbeitung erfolgt in 3 Arbeitsschritten, die in 6-Jahres Zyklen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die hier veröffentlichten Ergebnisse dokumentieren die Ergebnisse des 1. Planungszyklus 2009-2015.
Mehr zu diesem Thema
Filteroptionen-
Kategorie: Artikel
Vorläufige Risikobewertung
Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos und die darauf aufbauende Ausweisung von Gebieten mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (§ 55 WRG) bilden den ersten Teilschritt der von der EU-Hochwasserrichtlinie geforderten Planungen.
Mit diesem Schritt hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (vormals BMLFUW) gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Ländern eine bundesweit einheitliche Einschätzung der Hochwasserrisiken durchgeführt.
Mehr -
Kategorie: Artikel
Gefahren- und Risikokarten
Die EU-Hochwasserrichtlinie 20007/60/EG sieht vor, dass die EU Mitgliedstaaten bis zum 22. Dezember 2013 Gefahren- und Risikokarten für Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich machen (https://maps.wisa.bmlrt.gv.at/hochwasser).
Mehr