Die EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG) hat zum Ziel, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen und dadurch zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft beizutragen.
Die Richtlinie wird in drei Arbeitsschritten umgesetzt, die regelmäßig überprüft werden. Die Ergebnisse der Arbeitschritte finden Sie unter dem Menü "Fachthemen".