Bestimmung des Grundwasseralters in ausgewählten Wasserkörpern – Bericht 2014-2015

Garnitzenklamm bei Hermagor
Foto: BML / Rudolf Philippitsch

Um den „guten Zustand“ des Grundwassers zu erreichen bzw. zu erhalten, ist die Abschätzung jener Zeitspanne, innerhalb derer Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen nachweisbar sind, von wesentlicher Bedeutung.

Die Grundwasseralter-Studie 2010-2014 wurde mit dem aktuellen Bericht 2014-2015 auf weitere wichtige Grundwasserkörper ausgedehnt.

Insbesondere für die Evaluierung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verminderung des Eintrages von Schadstoffen aus diffusen Quellen ist das Grundwasseralter wesentlich, um in der Folge die mittlere Verweilzeit des Grundwassers abschätzen zu können. So kann darüber Auskunft gegeben werden, wann Maßnahmen frühestens wirksam werden können. Eine möglichst genaue zeitliche und inhaltliche Zielprognose ist auch eine wesentliche Argumentationshilfe bei der Überzeugungsarbeit hinsichtlich der politischen Umsetzung von Maßnahmen im Gewässerschutz und vor allem auch in Hinblick auf den Schutz des Trinkwassers.

Für den Bericht 2014-2015 wurde das Alter des Grundwassers in ausgewählten Wasserkörpern der Böhmischen Masse, des Hügellands zwischen Mur und Raab, im Lafnitztal, mittleren Ennstal, Stooberbachtal, im Weststeirischen Hügelland und der Zentralzone bestimmt.

Die Mittleren Verweilzeiten (MVZ) des Grundwassers können von relativ kurzen, weniger als 5 Jahren dauernden, über mittlere Verweilzeiten von 11 bis 25 Jahren bis zu Zeitspannen von über 50 Jahren reichen.

In den Grundwasseralter-Berichten gibt das Umweltbundesamt einen flächenhaften Überblick über die bisherigen Ergebnisse der laufenden Erhebungen zu den mittleren Verweilzeiten in den obersten genutzten Grundwasserstockwerken in Österreich. Die Bestimmung von Verweilzeiten des Grundwassers erfolgt über aufwendige und auch kostenintensive chemisch- analytische Methoden (Isotopenbestimmungen), was letztlich eine bundesweit stufenweise Bearbeitung nach wasserwirtschaftlich Auswahlkriterien erforderlich macht.

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