Abwasser in Österreich

Kläranlage
Foto: BML / Alexander Haiden

Zum Abwasser wird neben den Abwässern aus kommunalen Kläranlagen und Industriekläranlagen auch das mit Verunreinigungen belastete Niederschlagswasser gerechnet.

In der Kanalisation werden Abwässer gesammelt. In Kläranlagen werden sie behandelt und so gereinigt, dass sie anschließend in ein Gewässer (=Vorfluter) eingeleitet werden können. Die Abwasserklärung und -reinigung dient der nachhaltigen Nutzung und dem schonenden Umgang mit der Ressource Wasser. Das gereinigte Wasser kann in den natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt werden.

Im wasserreichen Österreich werden ca. 3% (d.h. ca. 2,5 km3/Jahr) des gesamten verfügbaren Wassers (Wasserdargebot) entnommen und genutzt.  Dabei wird aber nicht die gesamte entnommene Menge zu Abwasser. Ein Teil wird z.B. für die Bewässerung in der Landwirtschaft verwendet. Der Anteil, der verunreinigt wird, wird nach einer Reinigung in kommunalen Kläranlagen und Industriekläranlagen in den Wasserkreislauf zurückgegeben.

Zusammensetzung und Menge des Abwassers sind dabei von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Z.B. ist Abwasser aus den Haushalten in der Regel mit anderen Verunreinigungen belastet als jenes aus der Industrie.

Für die Abwassereinleitung in Gewässer ist laut Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Die Abwassereinleitung hat Auswirkungen auf unsere Gewässer! Daher ist es wichtig, Nährstoffe (Stickstoff, Phosphor) und andere, zum Teil gefährliche, chemische Stoffe vor dem Einleiten in den Vorfluter aus dem Abwasser zu entfernen.

Grenzwerte spezifischer Emissionsverordnungen sind dabei einzuhalten. Sie geben an, welche Mengen an Stoffen nach der Abwasserreinigung an die Gewässer abgegeben werden dürfen.

Österreich spielt international gesehen eine Vorreiterrolle in Bezug auf die Qualität der Abwasserreinigung.

Abwasserentsorgung und Aufbereitung - Vorsorgeprinzip

Die Entsorgung und Aufbereitung von Abwässern ist ein zentraler Punkt der österreichischen Gewässerschutzpolitik. Gehandelt wird nach dem Vorsorgeprinzip.

Entsprechend dem Vorsorgeprinzip müssen Abwässer nach dem Stand der Technik gereinigt werden. So sollen nachträgliche und teure Sanierungsfälle vermieden werden.

Weiters gilt der Kombinierte Ansatz, der zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen verbindet. Einerseits wird der Zustand eines aufnehmenden Gewässers betrachtet. Von diesem werden Anforderungen an die erforderliche Qualität von (gereinigtem) Abwasser, das eingeleitet werden soll, abgeleitet (Immissionsansatz). Darüber hinaus gelten auch einheitliche Vorgaben für die Einleitungen von (gereinigtem) Abwasser, egal wie die Beschaffenheit des aufnehmenden Gewässers aussieht (Emissionsansatz).

Wenn eine Einleitung von Abwasser in ein Gewässer von der Behörde bewilligt wird, dann werden im ersten Schritt Emissionsgrenzwerte, die mit Behandlungsmethoden erreichbar sind und dem Stand der Technik entsprechen, festgelegt. Im nächsten Schritt wird geprüft, ob bei Einhaltung dieser Emissionswerte die Qualitätsziele im Gewässer sicher erreicht werden können (Immission). Wenn die Anwendung des Stands der Technik nicht ausreicht, um das Erreichen der Qualitätsziele im Gewässer sicher zu stellen, dann müssen zusätzliche Behandlungsschritte in der Kläranlage oder Vermeidungsmaßnahmen ausgeführt werden.

Verunreinigungen von Grund- und Oberflächengewässern konnten in Österreich seit den 1990er Jahren stark verringert werden. Die wesentlichen Gründe dafür sind:

  • Emissionsgrenzwerte sind für kommunale Kläranlagen, Industrie- und Gewerbebetriebe festgelegt, d.h. Schadstoffe dürfen nur begrenzt an die Umwelt abgegeben werden.
  • Schon beim Planungsprozess für Industrieanlagen wird auf den Schutz von Wasserressourcen geachtet.
  • Kanalnetze und Kläranlagen werden ausgebaut und instand gehalten.
  • Es gibt Maßnahmen zur Altlastensanierung. Die Behandlung und Entsorgung von Abfällen erfolgt nach strengen Regelungen.
  • In der Landwirtschaft wird ein Umweltprogramm umgesetzt, das eine umweltgerechte, extensive und den natürlichen Lebensraum schützende Landwirtschaft fördert. Z.B. soll der Einsatz von Düngemitteln reduziert werden.
  • Abwasser wird erst nach einer mechanischen und biologischen Reinigung inklusive einer Nährstoffreduktion in den Wasserkreislauf zurückgegeben.

Gesetzliche Regelungen

Die Abwasserentsorgung ist in Österreich im Wesentlichen durch das Wasserrechtsgesetz (WRG 1959 i.d.g.F.) und zahlreiche ergänzende Verordnungen (z.B. Abwasseremissionsverordnungen) geregelt. Auf europäischer Ebene sind vor allem die Kommunale Abwasserrichtlinie (91/271/EWG), die Gefährliche Stoffe Richtlinie (2006/11/EG), die IE-RL Industrieemissionsrichtlinie (2010/75/EU) sowie die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) relevant.

Förderungen in der Siedlungswasserwirtschaft

Kommunale Infrastrukturmaßnahmen im Wasser- und Abwassersektor werden in Österreich seit Jahrzehnten durch die öffentliche Hand, d.h. Bund und Länder, gefördert. Die Förderungen der Siedlungswasserwirtschaft für Investitionen in die Wasserver- und Abwasserentsorgung kamen in den vergangenen Jahren vor allem dem Ausbau des Leitungsnetzes und der Kläranlagen zugute.

„Die im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft 2018 geförderten 1379 Projekte lösten Investitionen von rund 483 Mio. Euro aus; die Summe der Förderungen belief sich auf knapp 86 Mio. Euro. Im Bereich der Abwasserwirtschaft konnten damit u.a. 335 km Kanal neu errichtet, 5.700 Objekte an Abwassersysteme angeschlossen und 122 km Kanal saniert werden.“

Der heute erreichte, sehr hohe Standard in der Abwasserreinigung konnte durch den Ausbau von Kanalisationsanlagen, Regenwassernutzung und Kläranlagen auf technisch höchstem Niveau erreicht werden. 

Weiterführende Informationen