Wr. Bewilligungsverhandlung am 25.06.2019, TIWAG, KW Sellrain-Silz, Speicherabsenkung 2020

Kundmachung der wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung für den 25.06.2019 für das Projekt der TIWAG, "KW Sellrain-Silz, Speicher Finstertal und Längental, Erneuerungs- und Instandhaltungsarbeiten, Speicherabsenkung 2020".

K U N D M A C H U N G

(Anberaumung einer wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung)

Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) betreibt das KW Sellrain-Silz im Tiroler Oberland. Die Kraftwerksanlage wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom. 2.Juli 1973, Zl 80.652-I/17/2 bewilligt. Das Wasserrecht ist im Wasserbuch des Amtes der Tiroler Landesregierung unter Postzahl 2/1034 eingetragen.

Mit Eingabe vom 23. November 2018 hat die Tiroler Wasserkraft AG um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Durchführung von Maßnahmen (Längental: Ringentwässerung für 2019, Sanierung der Oberflächendichtung, Werkstillstand 2020, Sedimententnahme aus dem Speicherbecken; Finstertal: Anlagenbegehung) und zur Seeabsenkung der Speicher F i n s t e r t a l in der Zeit vom Februar –Mai 2020 und L ä n g e n t a l in der Zeit vom Februar –Juni 2020 angesucht.

Zur Behandlung des Antrages der Tiroler Wasserkraft AG beraumt das Bundesministerium gemäß den §§ 9 ff, 12a ff, 14, 15, 32 ff, 50 Abs. 8, 60 ff, 100 Abs. 1 lit. d, 107, 111, 112, 117, und 118 WRG  1959 i. d. F. sowie §§ 40-44 AVG eine öffentliche mündliche Verhandlung für

Dienstag, den 25. Juni 2019

an.

Diese beginnt jeweils um 09:00 Uhr in der forum lk – Fortbildungs- und Veranstaltungszentrum der Landwirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 9 / 3. Stock, 6020 Innsbruck und wird erforderlichenfalls am 26. Juni 2019 fortgesetzt.

Gegenstand des Antrages:

Die Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz wurde mit den Bescheiden des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. Juli 1973, Zl. 80.652-I/1/72, vom 28. September 1979, Zl. 14.622/51-I 4/78 (versch. erforderliche Projektsabänderungen) und vom 23. November 1986, Zl. 15.622/07-I4/86, (Kühl- und Löschwasserversorgung des Krafthauses Silz) wasserrechtlich bewilligt.

Die Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz wurde in den Jahren 1977 bis 1981 errichtet und besteht aus dem Schachtkraftwerk Kühtai und dem freistehenden Kraftwerk Silz (Unterstufe) sowie den Speichern Finstertal und Längental, welche durch ein System an Stollen und Rohrleitungen (Überleitungen, Druckstollen, Druckschächte) miteinander verbunden sind.

Die Speicher Finstertal und Längental liegen westlich von Innsbruck im Kühtai zwischen Sellrain- und Nedertal. Mit Ausnahme des natürlichen Einzugsgebietes des Speichers Finstertal münden sämtliche natürlichen und beigeleiteten Einzugsgebiete in den Speicher Längental. In Summe nutzt die Kraftwerksgruppe ein Einzugsgebiet von 139 km².

Beschreibung des Vorhabens:

Das gegenständliche Projekt umfasst die Seeabsenkungen und verschiedene Erneuerungs-, Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum Herbst 2019 bis Sommer 2020.

Errichtung Ringrohrleitung Speicher Längental 2019

Um die Verlandungsprobleme im Bereich des Grundablasseinlaufbeckens, welche bei der Absenkung 2017 aufgetreten sind, zu verhindern, werden bereits im Sommer 2019 die Sedimente im Einlaufbecken des Grundablasses mittels Saugbagger in die Speichermitte umgelagert.

Als wesentliche Maßnahme zur Vermeidung erneuter Sedimentumlagerungen im Zuge der Seeabsenkung 2020 ist die möglichst vollständige Ableitung der Zuflüsse zum Speicher Längental ohne Durchfließen der Speichersohle vorgesehen. Hierfür ist geplant eine Ringentwässerung zu errichten, welche vom Zufluss Längentalbach bis zur Hochwasserentlastung auf der orographisch rechten Speicherseite zumindest bis Mitte April alle natürlichen Zuflüsse aufnehmen kann. Die Errichtung soll vorab im Herbst 2019 erfolgen, um das System Anfang Februar 2020 einsatzbereit zu haben. Die Ringentwässerung wird so ausgelegt, dass sie als dauerhafter Bestandteil des Speichers Längental verbleibt und auch bei künftigen Seeabsenkungen wieder eingesetzt werden kann.

Absenkung Speicher Finstertal zu Inspektionszwecken 2020

Die Absenkung des Speichers Finstertal zu Inspektionszwecken ist im Zeitraum Februar bis Mitte April 2020 vorgesehen. In der anschließenden Phase bis zum Abschluss der Werksabstellung der Oberstufe Mitte Juli wird der Speicher durch den natürlichen Zufluss teilweise gefüllt.

Absenkung Speicher Längental zu Inspektionszwecken 2020

Bei der Absenkung des Speichers Längental ab Februar 2020 werden die noch ausstehenden Inspektionen nachgeholt. Terminbestimmend sind aber die vorgesehenen Maßnahmen Sanierung Oberflächendichtung, Sedimententnahme, Anpassung Einlaufrechen Grundablass sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur nachhaltigen Sedimentbewirtschaftung.

Sedimententnahme Speicher Längental 2020

Um die zunehmenden Beeinträchtigungen des Kraftwerksbetriebes bei tiefen Staulagen zu beheben und um künftige Seeabsenkungen besser beherrschen zu können, ist die Entnahme von bis zu 175.000 an Sedimenten aus dem Speicher Längental vorgesehen. Die im Zeitraum Februar bis längstens Mitte Juni 2020 entnommenen Sedimente werden im Speicher oder auf einer Zwischenlagerfläche im Bereich nördlich der Ausmündung der Melachbeileitung zwischengelagert bzw. direkt auf eine externe Bodenaushubdeponie transportiert.

Sanierung Oberflächendichtung Speicher Längental 2020

Die vorgesehene Teilsanierung umfasst den gesamten Bereich oberhalb des Absenkzieles (1882,0 müA). Es ist vorgesehen die oberste Deckschicht sowie die darunterliegende Binderschicht in diesem Bereich komplett abzufräsen. Auf die derart freigelegte untere Deckschicht werden eine neue Binderschicht sowie eine neue Deckschicht aufgebracht. Der Bereich unterhalb 1882,0 müA wird bis zum Herdmaueranschluss von Sedimentablagerungen befreit, sorgfältig inspiziert und erforderlichenfalls lokal saniert.

Anpassungen Grundablass-Einlaufrechen Speicher Längental 2020

Da der Einlaufrechen des Grundablasses entsprechend den Unterwasseraufnahmen 2016 an einigen Stellen einen Rostangriff aufweist, ist vorgesehen den Rechen zu tauschen. Der neue Rechen wird bezüglich Stababstand und Bemessungsansatz an den Stand der Technik angepasst.

Maßnahmen für eine nachhaltige Sedimentbewirtschaftung Speicher Längental

Um für den künftigen Betrieb aus der Beileitung Melach antransportierte Sedimente örtlich konzentriert ablagern zu können, ist vorgesehen am Fuße der Störkörperrinne der Melachbeileitung durch Eintiefung der Speichersohle eine Sandfalle zu herzustellen.

Außerdem soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Zuflüsse aus der Überleitung des Mittertalbaches in einer Rohrleitung bis in das Einlaufbecken des Grundablasses zur führen. Die dadurch erzeugte Turbulenz wird Sedimentablagerungen in diesem für die Anlagensicherheit besonders relevanten Bereich reduzieren.

Verschiedene Instandhaltungen am Speicher Finstertal und Längental

Eine detaillierte Beschreibung ist dem Projekt zu entnehmen.

Es ist vom Bundesministerium das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren durchzuführen.

Zeit und Ort der Einsichtnahme

Die Projektunterlagen liegen zur Einsichtnahme während der Amtsstunden bei nachstehenden Stelle auf:

• Bundesministerium, Abteilung Wasserrechtlicher Vollzug, Stubenring 12, 1010 Wien

• Gemeinde Silz, Widumgasse 1, 6424 Silz

Hinweis:

Die Anberaumung der Verhandlung erfolgt durch die persönliche Verständigung der am Verfahren Beteiligten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung – abgesehen von der persönlichen Verständigung – durch Anschlag in den vom Projekt berührten Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden sowie beim Amt der Vorarlberger Landesregierung kundgemacht wird.

Zusätzlich zu dieser Bekanntmachung und der persönlichen Verständigung der bekannten Beteiligten wird die Verhandlung durch Verlautbarung auf der virtuellen Amtstafel des Bundesministeriums kundgemacht.

Sie können zur Verhandlung persönlich erscheinen oder an Ihrer Stelle eine/n Bevollmächtigte/n entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen. Die/Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

•  wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person – z.B. einem Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten lassen,

•  wenn der Bevollmächtigte seine Vertretungsbefugnis durch eine Bürgerkarte nachweist,

•  wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,

•  wenn Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten kommen.

Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Kundmachung mit oder veranlassen Sie, dass Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r diese mitbringt.

Als Partei beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 42 Abs. 1 AVG, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.

Sollten Sie gegen die Erteilung der beantragten Bewilligung keine Einwendungen erheben wollen, ist Ihre Teilnahme an der Verhandlung nicht erforderlich.

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