Abwasseremissionsverordnung Kohleverarbeitung

Kohleberg vor einem Haus
Foto: BML / Rita Senftner

Gemäß Allgemeiner Abwasseremissionsverordnung (AAEV) ist für die Einleitung von Abwasser aus der Aufbereitung, Veredelung und Weiterverarbeitung von Kohlen eine eigene Sparten-Abwasseremissionsverordnung vorgesehen.

Die Veröffentlichung der BVT-Schlussfolgerungen für die Eisen- und Stahlerzeugung (BREF ISP – Iron and Steel Production) erfolgte mit Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28.2.2012 (ABl. L 70 vom 8.3.2012, S. 63). Die Änderungen zur AEV Kohleverarbeitung wurden mit BGBl. II Nr. 226/2016 am 16.08.2016 kundgemacht. Es wurden die nationalen Regelungen an die BVT-Schlussfolgerungen angepasst und fand damit auch eine Aktualisierung des Standes der Technik statt.

Die Methodenvorschriften dieser Verordnung wurden gemeinsam mit den Methodenvorschriften anderer zahlreicher Verordnungen in der Methodenverordnung Wasser, BGBl. II Nr. 129/2019 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 133/2019, zusammengefasst.

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