Indirekteinleiterverordnung

Kläranlagebecken mit Klärschlamm
Foto: BML

Die Indirekteinleiterverordnung (IEV) gilt für die Einleitung von Abwasser, dessen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Indirekteinleitung).

Novelle zur IEV

Mit der Novelle der Allgemeinen Abwasseremissionsverordnung und der Indirekteinleiterverordnung, BGBl. II Nr. 332/2019, wurde der Stand der Technik im Bereich von Schwerkraft-Fettabscheidern aktualisiert. Wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Indirekteinleitungen von Gastronomieabwässern, für die Schwerkraft-Fettabscheider den Stand der Technik darstellen, wird eine erleichterte Überwachung in der IEV ermöglicht.

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