Standardisierte Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)

Logo mit der Aufschrift Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur
Foto: www.FSV.at

Bereitstellung und Anwendung der mit Mai 2021 neu veröffentlichten „Standardisierten Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI)" in der Version 06 für den Wasserbau.

Seit der Veröffentlichung der der LB-VI in der Version 04 im Jahre 2015 bilden die Themenbereiche "Siedlungswasserbau" und "Flussbau" einen festen Bestandteil der Leistungsbeschreibung für Verkehr und Infrastruktur und sind in der Teilausgabe Wasserwirtschaft fachlich definiert und zusammengefasst.

Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr (FSV) hat die Standardisierte Leistungsbeschreibung (LB-VI), in der aktuelle Version 6 am 01.05.2021 veröffentlicht und gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 unter der Notifikationsnummer 2020/666/A notifiziert.

Die LB-VI 06 dient als Ausschreibungsgrundlage für weite Teile des österreichischen Tiefbaus. Sie hat sich in den letzten Jahren als praxistaugliches Standardwerk etabliert. Über 170 Fachexperten aus den Bereichen Straßenbau, Eisenbahnbau, Brückenbau, Tunnelbau, Landschaftsbau, Siedlungswasserbau und Flussbau haben an der Verbesserung und Aktualisierung mitgewirkt.

Die LB-VI 06 umfasst mittlerweile 63 Leistungsgruppen mit 649 Unterleistungsgruppen (rd. 26.000 Leistungspositionen) wobei die wesentlichen Bereiche für den Wasserbau in der Teilausgabe Wasserwirtschaft zusammengefasst sind. Dazu kommen mehr als 300 Richtlinien und Vorschriften insbesondere für das Straßenwesen (RVS), die von fachlich gegliederten Arbeitsausschüssen erstellt und inhaltlich betreut werden. Die fachlich umfangreichen und intensiven  Tätigkeiten sind anhand der laufend publizierten Tätigkeitsberichte einsehbar (siehe weiterführende Informationen).

Anwendung im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

Auf Basis des Bundesvergabegesetzes sind standardisierte Leistungsbeschreibungen generell zu verwenden, wenn für diesen Sachbereich derartige Standards ausgearbeitet sind. Richtlinien sind Handlungsvorschriften mit bindendem Charakter und stellen den Stand der Technik für einen definierten Anwendungsbereich dar. Sie beruhen auf gesetzlichen, normativen und erweiterten, technischen Regeln und geben somit einen grundsätzlich erprobten Standard wieder.

Die LB-VI 06 wurde in der aktuell vorliegenden Version 6 durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft für den Bereich der Bundeswasserbauverwaltung gem. GZ. 2021-0.313.997 für verbindlich erklärt und ist somit seit 1. Juli 2021 im WBFG-finanzierten Bereich des Schutzwasserbaus verpflichtend anzuwenden.

Die Anwendung im Bereich des UFG-geförderten Siedlungswasserbau wird empfohlen.

Leistungsbeschreibung, Richtlinien und Seminare

Die LB-VI 06 sowie die zugehörigen Richtlinien und Vorschriften können über die Homepage der Forschungsgesellschaft Straße - Schiene - Verkehr (FSV) unter www.fsv.at/shop käuflich erworben werden. Dazu bietet die FSV  zusätzlich auch Seminare in den unterschiedlichsten Fach- und Anwendungsbereichen an.

Für die Bundeswasserbauverwaltung und den ressortinternen Bereich werden im Rahmen des Wissenstransfers durch den Fachausschuss Leistungsbeschreibung Flussbau (Verkehr und Umweltausschuss 09, unter der Leitung der Abt. 1/6 Hochwasserrisikomanagemet des BML) spezielle Einstiegsseminare zur  Anwendung der aktuellen Leistungsbeschreibung bei der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen im Wasserbau angeboten.

Weiterführende Informationen