Hochwasserschutz und Eigenvorsorge

Luftaufnahme Hochwasser 2005 - Trisanna
Foto: BBA Imst

Hochwasserkatastrophen können Existenzen vernichten und eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Doch wie können Hochwasserschäden vermieden bzw. minimiert werden? Und wie schützt man sich individuell?

Österreich ist ein wasserreiches und gebirgiges Land. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten eignen sich nur 38 Prozent der Fläche Österreichs als Dauersiedlungsraum. In den westlichen, alpin geprägten Bundesländern liegt dieser Anteil noch weit darunter (z.B. 12 % in Tirol).

Seit jeher findet Siedlungsentwicklung vorrangig in Flusstälern und -räumen statt. In langer Tradition werden seitens der Wasserbauabteilungen Hochwasserschutzbauten errichtet, um die Hochwasserrisiken für die Menschen und ihre Siedlungen zu verringern. Trotzdem gilt: einen absoluten Schutz vor Hochwasser gibt es nicht. Restrisiken bleiben bedingt durch mögliche Überlastung oder Versagen von Schutzbauen immer bestehen.

Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements

Eine der wesentlichen Aufgaben des Hochwasserrisikomanagements ist es daher, nicht nur kurzfristig auf Hochwasserereignisse zu reagieren, sondern vorausschauend zu planen und Strategien zu entwickeln. Neben dem aktiven Hochwasserschutz durch die Errichtung von Flussregulierungen, Hochwasserschutzdämmen und Rückhaltebecken, wird der passive Hochwasserschutz immer wichtiger. Dazu gehören die Freihaltung von Flächen, in denen der Hochwasserabfluss zurückgehalten werden kann, und eine sorgsame Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete. Es gilt den Schutz des Gewässers und den Schutz vor dem Gewässer umsichtig in einer modernen Hochwasserschutz zu verankern und umzusetzen.

Trotz der Verantwortung der öffentlichen Hand für Hochwasserschutzmaßnahmen besteht die Verpflichtung jedes Einzelnen, in einem zumutbaren Ausmaß für den eigenen Schutz Sorge zu tragen.

Eigenverantwortung beginnt schon beim Grundstückskauf

Bereits vor einem geplanten Grundstückskauf sollten Informationen über eine mögliche Gefährdung bei der Gemeinde oder den zuständigen Dienststellen der Wasserbauverwaltung eingeholt werden. Nur so kann verhindert werden, dass ein günstiger Preis oder eine schöne Lage mit dem gravierenden Nachteil dauernder Hochwassergefahr und möglicher Schäden erzielt wird.

Die Gefahrenzonenpläne, die Pläne der Hochwasserabflussgebiete sowie die Hochwassergefahren- und Risikokarten enthalten Informationen über die bestehenden Gefährdungen. Sie liegen in den Gemeindeämtern, Bezirksverwaltungsbehörden, Ämtern der Landesregierungen sowie den Gebietsbauleitungen der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Einsichtnahme auf oder sind online zugänglich. Expertinnen und Experten des Hochwasserschutzes und der Wildbach- und Lawinenverbauung bieten eine wertvolle Unterstützung durch unverbindliche Beratung an.

Eigenvorsorge bei Bau und Sanierung

Bei der Planung eines Neubaus oder der Sanierung eines bestehenden Bauwerkes sind die Informationen über die mögliche Gefährdung durch Überflutung oder hohe Grundwasserstände unbedingt zu berücksichtigen. An die Situation und den Grad der Gefährdung angepasste Bauweisen und Materialien können dazu beitragen, mögliche Schäden und damit verbundene Kosten zu reduzieren. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel: Verzicht auf einen Keller bei hohen Grundwasserständen oder die bauliche Ausgestaltung der Hausöffnungen. Informationen und Auskünfte über ortsübliche Maßnahmen, geeignete Bauweisen und Materialen erteilen die Baubehörden der Gemeinden und Länder.

Restrisiko Trotz Hochwasserschutz

Es gibt keinen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser. Nach den einschlägigen Richtlinien wird der Hochwasserschutz für Siedlungsgebiete und andere höherwertig genutzte Bereiche auf ein „hundertjährliches Hochwasser“ ausgelegt. Dies ist ein Ereignis, das nach der statistischen Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt einmal in 100 Jahren auftritt. Wie uns die Jahre 2002 und 2013 entlang der Donau lehren, bedeutet dies jedoch nicht, dass 100-jährliche Ereignisse innerhalb weniger Jahre auftreten können. Im Falle von Hochwasserereignissen, die das Bemessungsereignis von Schutzanlagen übersteigen (Extremereignisse), muss auch in geschützten Bereichen „hinter dem Damm" mit Überflutungen und Schäden gerechnet werden.

Bautechnische Maßnahmen zur Schadensminderung

Hochwasser und hoch anstehendes Grundwasser führen durch die Strömung des Wassers, den dadurch ausgeübten Druck, das eindringende Wasser selbst sowie durch das mitgeführte Geschiebe und den Schlamm zu Schäden an Gebäuden und Außenanlagen.

Am Gebäude selbst oder am Grundstück können verschiedene vorbeugende Maßnahmen gegen Schäden durch Hochwasser oder hoch anstehendes Grundwasser getroffen werden:

  • Wasserdichte und auftriebssichere Wannenfundamente bei Neubauten
  • Wasserrückstau aus dem Kanalnetz verhindern (Rückschlagklappen)
  • Wassersperren an der Grundstücksgrenze, Sandsackbarrieren
  • wasserdichte Verschlüsse für Fenster und Türen
  • wasserbeständige bzw. unempfindliche und hohlraumarme Baustoffe für Wände, Decken
  • Heizanlagen, Stromverteiler und höherwertige Einrichtungsgegenstände in Obergeschosse verlegen
  • auf Ölheizungen verzichten oder Öltank gegen Auftrieb sichern (Gefahr von Ölaustritten)

Sonstige Vorsorge- und Schutzmaßnahmen

Jeder Haushalt kann seine individuelle Notfallvorsorge planen:

  • Sandsäcke, mobile Verschlusselemente und sonstige Ausrüstung vorhalten, Pumpen regelmäßig warten, Vorräte einlagern
  • Verhaltensregeln und Aufgabenverteilung für den Notfall festlegen und kommunizieren (Nachbarn, Kinder, etc.)
  • Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden bzw. Hochwasser
  • Hochwasserwarnungen von Einsatzorganisationen, Gemeinden oder Landesdienststellen beachten

Die beste Verhaltensform ist, gefährdete Gebiete zu meiden beziehungsweise im Ereignisfall schnell zu verlassen.

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