Überwachungsprogramm nach EU-WRRL – die Rahmenbedingungen

Gewässer
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) stellt neue Anforderungen an das Programm zur Gewässerüberwachung.

Bereits seit 1991 wird die Qualität der österreichischen Flüsse und Grundwässer nach einheitlichen, gesetzlich verankerten Kriterien bundesweit erhoben. Die gesetzliche Basis dafür sind das Wasserrechtsgesetz (WRG), das Hydrographiegesetz und die Wassergüte-Erhebungsverordnung (WGEV).

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) bringt jedoch neue Anforderungen und so wurde das Programm zur Gewässerüberwachung mit einer Novelle des WRG (2003) und der Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV, 2006) angepasst.

Seit 2007 wird dieses Monitoring in Österreich für Flüsse und Seen durchgeführt und es soll verschiedene Aufgaben erfüllen.

  • Das Monitoring soll einen generellen Überblick über den aktuellen Zustand der österreichischen Gewässer geben,
  • es soll langfristige Veränderungen aufzeigen,
  • es soll absichern, ob das Güteziel des „guten Zustandes“ in einem belasteten Gewässer tatsächlich nicht eingehalten ist und
  • es soll die Wirksamkeit von Sanierungsmaßnahmen nachweisen.

Die ersten beiden Punkte werden durch eine überblicksweise Überwachung abgedeckt. Repräsentative, d.h. charakteristische Messstellen werden mit einem fixen Messprogramm kontinuierlich beobachtet.

Die anderen beiden Aufgaben werden über eine operative Überwachung, die flexibel ist und spezifische Belastungen überwachen soll, erfüllt.

Dabei werden einerseits jene Gewässer untersucht, die im Rahmen der IST-Bestandsaufnahme mit einem „Risiko“ der Zielverfehlung abgeschätzt wurden bzw. deren Risiko nicht eindeutig einzustufen war, um den tatsächlichen Zustand festzustellen.

Andererseits werden mit diesem Programm auch jene Gewässer untersucht, an denen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, um zu belegen, dass das vorgegebene Güteziel erreicht wird.

Ist eine Überwachung zu Ermittlungszwecken nötig, spricht man vom "investigativen Monitoring". Es liegt in der Kompetenz der Bundesländer und wird durchgeführt, wenn z.B. das Ausmaß und die Auswirkungen unbeabsichtigter Verschmutzungen festzustellen oder Gründe für Überschreitungen unbekannt sind.

Heute werden die Gewässersysteme in ihrer Gesamtheit erfasst und beurteilt. Neben den Auswirkungen der stofflichen Verunreinigungen werden auch hydromorphologische Eingriffe, die die Funktion der Gewässer als Lebensraum verändern, in die Beurteilungen mit einbezogen. Die Qualität der Gewässer wird über den ökologischen und chemischen Zustand definiert. Sind Gewässerabschnitte künstlich angelegt oder z.B. aufgrund von Nutzungen durch den Menschen erheblich verändert, kann ein guter ökologischer Zustand nicht erreicht werden. Hier spricht man vom ökologischen Potenzial.

Um die für die Bewertung des ökologischen und chemischen Zustands erforderliche Datengrundlage zu erheben, wurde der Messumfang des schon bestehenden Programms erweitert.

Die bisher an den österreichischen Fließgewässern durchgeführte biologische Überwachung war üblicherweise auf die Ökologie der Tiere (Kleintiere = Makrozoobenthos) und der Algen (Phytobenthos) des Gewässerbodens ausgerichtet. Nun werden auch Wasserpflanzen (Makrophyten) und Fische untersucht.

Veränderungen im Flussverlauf, Stau oder Unterbrechungen in der Durchgängigkeit stellen hydromorphologische Belastungen dar. Über die Zusammensetzung der im Wasser vorkommenden Kleintiere, Algen, Fische und Wasserpflanzen wird erfasst, ob ein Gewässer in dieser oder auch stofflicher Hinsicht belastet ist.

Beim Grundwasser wird ein guter chemischer und mengenmäßiger Zustand angestrebt. Dazu werden fast 2000 Grundwassermessstellen bis zu viermal pro Jahr beprobt. Aktuell liegen Ergebnisse und Analysen von bis zu 226 chemischen bzw. physikalisch-chemischen Parametern vor.

Ergebnisse zu den Überwachungsprogrammen finden sich in der Rubrik Wasserqualität und Gewässerschutz.

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