Die EU-Wasserrahmenrichtlinie

Gebirgsbach im Sommer
Foto: BML

Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die im Jahr 2000 in Kraft getreten ist, werden Gewässer als Lebensräume in ihrer Gesamtheit betrachtet und ihr Wasser nicht nur als Verbrauchsgut angesehen. Die Richtlinie vereinheitlicht den rechtlichen Rahmen für die Wasser-Politik der Europäischen Union und bezweckt, die Wassernutzung nachhaltig und umweltverträglich zu gestalten.

Der Schutz der Gewässer spielt dabei eine zentrale Rolle. Ziel ist eine länderübergreifende und nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Wasser und die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer als Ökosysteme.

In Hinblick auf den Wasserhaushalt werden auch Landökosysteme und Feuchtgebiete, die von den Gewässern abhängig sind, in die Betrachtungen mit einbezogen.

Unsere Flusslandschaften wurden über Jahrhunderte durch menschliche Aktivitäten stark geprägt und auch verändert. Das grundlegende Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist der  "gute Zustand" in allen europäischen Gewässern. Für die Oberflächengewässer bedeutet das einen  „guten ökologischen und guten chemischen Zustand“ und für die Grundwässer einen „guten chemischen und mengenmäßigen Zustand“  zu erreichen. Weiters gilt, dass der Zustand der Gewässer  nicht verschlechtert werden darf (Verschlechterungsverbot).

Damit soll europaweit ein guter und vergleichbarer Standard hergestellt werden.

Im Rahmen eines vorgegebenen Zeitplans müssen die Gewässer bis 2015 - mit Ausnahmeregelungen bis 2027 - den guten Zustand erhalten oder in den guten Zustand gebracht werden.

Für die Bewertung dieses Zustands gibt es genaue Vorgaben: für die Fließgewässer und Seen orientiert sich die ökologische Bewertung an der Ausprägung der Lebensgemeinschaften im Gewässer. Dabei wird auch berücksichtigt, dass jedes Gewässer im natürlichen Zustand charakteristische Merkmale aufweist – ein Gebirgsbach beispielsweise andere als ein Tieflandstrom. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt daher vor, dass die Gewässer in Typen einzuteilen sind und ihre ökologische Bewertung anhand der typspezifischen Tiere und Pflanzen erfolgt. Auch die Struktur der Gewässer ist ein Kennwert dafür, wie stark dieses von seinem Naturzustand abweicht. Genauso muss der chemische Zustand des Gewässers exakten Standards entsprechen.

Eine entscheidende Messgröße für die Menge des Grundwassers ist die Höhe des Grundwasserspiegels. Er steht meist in direktem Kontakt zu Oberflächengewässern, d.h. zu Flüssen, Bächen und Seen. Sinkt er ab, trocknen die oberen Bodenschichten aus. Zur Beschreibung der Grundwasserqualität werden charakteristische Leitparameter, Nährstoffe sowie zum Teil auch weitere Kennwerte wie Schwermetalle und Pflanzenschutzmittel gemessen.

In einem guten Zustand sind Oberflächengewässer dann, wenn ihre Lebensgemeinschaften, ihre Struktur und die chemischen Inhaltsstoffe von Menschen nur gering beeinflusst sind.

Grundwässer sind in einem guten Zustand, wenn die chemischen Inhaltsstoffe und die Menge von Menschen nur gering beeinflusst sind.

Nicht alle Gewässer sind „natürlich“. Es gibt, durch Menschenhand, „erheblich veränderte“ und „künstliche“ Gewässer, wie z.B. Staue oder Regulierungen. Bei diesen kann hinsichtlich der Ökologie keine maßgebliche Verbesserung erzielt werden, ohne die menschlichen Aktivitäten oder Nutzungen stark einzuschränken.

Für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer gilt es, anstelle des guten ökologischen Zustands, das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials zu erreichen.

Arbeitsprogramm

Wie bis spätestens 2027 ein guter Zustand für die Gewässer erreicht werden soll, ist in einem Arbeitsprogramm inkl. Zeitplan in verschiedenen Schritten festgelegt.

  • Als erster Schritt im Planungsprozess sind für festgelegte Abschnitte der Gewässer (Wasserkörper) die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Gewässerzustand darzustellen. Dies erfolgte bereits in einer ersten Analyse des IST-Zustands. Bei diesem Vorgang wird auch das Risiko abgeschätzt, die vorgegebenen Umweltziele zu verfehlen.
  • Basierend auf den Ergebnissen wird das Überwachungsprogramm (Monitoring) erstellt. Es startete in Österreich 2007 (Gewässerzustandsüberwachung 2007-2009). Für die Gewässer (Flüsse, Seen, Grundwässer) wird in der Folge mittels Messung oder Analogieschluss für ähnliche Wasserkörper (Gruppierung) der ökologische Zustand ausgewiesen. Die Vorgaben für die Beurteilung des guten Zustands, d.h. die genaue Festlegung der Qualitätsziele, erfolgt dabei in verschiedenen Qualitätszielverordnungen.
  • Im nächsten Schritt werden im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) die Ergebnisse veröffentlicht. In den Gewässern, wo sich das Risiko bestätigt, den guten Zustand zu verfehlen, müssen geeignete Maßnahmen zur Verbesserung durchgeführt werden.
  • Im Maßnahmenprogramm ist festgelegt, wie und wann die Umweltziele erreicht werden sollen.

Die Bewirtschaftungspläne und  erreichten Ziele werden in einem 6-Jahreszyklus überprüft und aktualisiert.

Wesentliche Ziele

Mit der EU-WRRL werden neue Emissions-, Qualitäts- und Überwachungsstandards gesetzt:

Schutz aller Gewässer

d.h. Grundwasser, Oberflächengewässer (Flüsse und Seen) sowie Übergangs- und Küstengewässer im EU-Raum werden grenzüberschreitend betrachtet. Die letzten beiden sind in Österreich als Binnenland nicht vertreten. Auch wasserabhängige Landökosysteme werden berücksichtigt.

Erreichung und Erhaltung des "guten Zustands"

Für Oberflächengewässer wird der Zustand durch ein fünfstufiges Bewertungssystem ausgedrückt und bringt die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit des Ökosystems zum Ausdruck.

Die Bewertung erfolgt auf Basis spezifischer Daten aus den Bereichen Biologie, Hydromorphologie und Chemie. Es werden nur geringfügige Abweichungen vom gewässertypischen Referenzzustand, d.h. dem weitgehend unbeeinflussten Zustand eines Gewässers, erlaubt. Generell ist auch ein Verschlechterungsverbot zu berücksichtigen: Gewässer(abschnitte) die in einem "sehr guten" oder "guten Zustand" sind, dürfen nicht verschlechtert werden; Gewässer(abschnitte), die in einem schlechteren Zustand als "gut" sind, müssen in den "guten Zustand" gebracht werden.

Beim Grundwasser gilt es, den guten chemischen und mengenmäßigen Zustand zu erreichen.

Bewirtschaftung der Gewässer auf Grundlage von Flussgebietseinheiten

Österreich hat Anteil an drei internationalen Flussgebietseinheiten (FGE): Donau, Rhein, Elbe. Auf deren Basis erfolgt die Bewirtschaftung der Gewässer in Form einer Planung zum Schutz, zur Verbesserung und nachhaltigen Nutzung.

Für die FGE werden Bewirtschaftungspläne erstellt und Maßnahmenprogramme erarbeitet.

Kombinierter Ansatz von Emissions- und Immissionsbegrenzung

Die Abgabe von Stoffen an die Umwelt durch eine bestimmte Quelle wird als Emission bezeichnet. Häufig handelt es sich dabei auch um Schadstoffe.

Immission ist die Einwirkung der emittierten (Schad-)Stoffe auf Pflanzen, Tiere, den Menschen sowie Gebäude, nachdem sie sich in der Umwelt (Luft, Wasser, Boden) ausgebreitet oder auch chemisch und physikalisch umgewandelt haben.

Dabei ist es wichtig, (gefährliche) Stoffe nur begrenzt an die Umwelt abzugeben. Die EU-WRRL spricht in diesem Zusammenhang von einem „kombinierten Ansatz“ zur Verringerung der Verschmutzungen, der Emission und Immission begrenzt.

Kostendeckende Wasserpreise für die Wasserversorgung und –entsorgung

Bei der Wassernutzung sind auch wirtschaftliche Analysen erforderlich, die ein Kostendeckungsprinzip bei den Wasserdienstleistungen berücksichtigt.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei der Umsetzung der EU-WRRL werden die Bürger und Bürgerinnen in Planungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden.

Weiterführende Informationen