Maßnahme 10: Förderung der Biodiversität im Wald

Moos
Foto: BML / Alexander Haiden

Die Ziele der Maßnahme sind Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten oder sonstigen biodiversitätsrelevanten Themen stehen. Dazu stehen 13 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Eine Förderung im Rahmen der Maßnahme 10 wird unter anderem gewährt für:

  • Monitoring, Studien und Konzepte zu biodiversitätsrelevanten Themen
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
  • Verbesserung oder Wiederherstellung wertvoller Lebensräume, Neuanlage oder Wiederherstellung von Lebensräumen für schützende Tier- und Pflanzenarten
  • Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen oder Erwerb von Nutzungsrechten, die für die Sicherung oder Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen oder Strukturen erforderlich sind

Wer kann die Förderung beantragen?

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Waldbesitzervereinigungen, Agrargemeinschaften, Landnutzerinnen und Landnutzer, Nicht-Regierungsorganisationen, Vereine, Schutzgebietsverwaltungen, Nationalparkverwaltungen, Natur- und Biosphärenparkverwaltungen, Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände und Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie Zusammenschlüsse dieser Förderungswerber

Wo kann eine Förderung beantragt werden?

Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) gestellt werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums veröffentlicht.

Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Das Vorhaben steht im Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder vergleichbaren relevanten Strategien.
  • Bewirtschaftungsauflagen oder -einschränkungen, die sich aus gesetzlichen Verpflichtungen ergeben, sind nicht förderbar.
  • Vorhaben werden nur gefördert, wenn für die geplante Aktivität kein Antrag für eine Förderung aus anderen öffentlichen Mittel genehmigt wurde.

Beispiele:

Auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums wird ein Call zum Thema „Errichtung von neuen oder Erweiterung von bestehenden Naturwaldreservaten bzw. ökologisch wertvollen Waldflächen“ veröffentlicht. Frau Mayer ist Eigentümerin einer Waldfläche, die sich ihrer Meinung nach als Naturwaldreservat bzw. ökologisch wertvolle Waldfläche eignen würde, bzw. ist sie bereits Eigentümerin eines Naturwaldreservates und möchte dieses erweitern. Da ihrer Meinung nach die im Call angeführten fachlichen Kriterien für diese Waldfläche erfüllt sind, reicht sie ein entsprechendes Projekt (Förderansuchen) bei der bewilligenden Stelle im Forstwirtschaftsministeriums ein. Der Antrag wird formal auf Vollständigkeit geprüft. In einem Auswahlverfahren werden durch ein Gremium nach fachlichen Kriterien alle bis zum Stichtag des Calls eingelangten Projekte beurteilt. In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden die fachlich am besten beurteilten Projekte ausgewählt. Nach Genehmigung des eingereichten Projekts durch die bewilligende Stelle können die Fördermittel gemäß den Fördervorgaben durch die AMA ausbezahlt werden.

Auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums wird ein Call zum Thema „Erweiterung von Schutzgebieten – zur Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Flächen“ veröffentlicht. Eine angrenzende Fläche an ein bereits bestehendes Schutzgebiet erweist sich für eine Schutzgebietsverwaltung als dafür geeignet. Daraufhin reicht die Schutzgebietsverwaltung ein Förderungsansuchen ein. Nachdem die Bewilligende Stelle den Antrag geprüft und in einem Auswahlverfahren durch ein Gremium das Projekt als fachlich geeignet befunden wurde und ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, genehmigt die bewilligende Stelle im BML das Projekt und können die Fördermittel gemäß den Fördervorgaben durch die AMA ausbezahlt werden.

Auf der Homepage des Forstwirtschaftsministeriums wird ein Call zum Thema „Projekt zur Erhöhung der Biodiversität im Wald“ veröffentlicht. Ein Verein oder eine wissenschaftliche Institution, welcher bzw. welche sich bereits seit längerer Zeit mit dem Thema Biodiversität im Wald auseinandersetzt, reicht ein Projekt ein. In einem Auswahlverfahren werden durch ein Gremium nach fachlichen Kriterien alle bis zum Stichtag des Calls eingelangten Projekte beurteilt.  In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln werden die fachlich am besten beurteilten Projekte ausgewählt. Nach Genehmigung des eingereichten Projekts durch die bewilligende Stelle können die Fördermittel gemäß den Fördervorgaben durch die AMA ausbezahlt werden.  

Weitere Informationen:

Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.

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