Technischer Steinschlagschutz - Handbuch zur Durchführung einer Bauwerkskontrolle

Coverbild der Broschüre - Technischer Steinschlagschutz
Foto: die.wildbach

Das Handbuch dient Erhaltungsverpflichteten zur Durchführung von Bauwerkskontrollen.

Da Schutzbauwerke während ihrer Nutzungsdauer altern und sich abnützen, müssen sie regelmäßig instand gehalten werden. Die Instandhaltung (Bauwerkserhaltung) dient dem Erhalt der Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerkes während der geplanten Nutzungsdauer; sie stellt die Kombination aller baulichen und organisatorischen Maßnahmen während des Lebenszyklus eines Bauwerkes zur Erhaltung eines gebrauchstauglichen Zustandes, oder die Rückführung in diesen, dar.

Unmittelbar nach der Errichtung zeigt die Schutzmaßnahme ihren höchsten Wirkungsgrad. Dieser nimmt während der Nutzungsdauer durch Alterung und Abnutzung, je nach Intensität der Beanspruchung durch die Naturprozesse, ab. Mit dieser Abnahme sinkt auch das Sicherheitsniveau.

Für die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit und damit der optimalen Schutzwirkung ist der Erhaltungsverpflichtete des Schutzbauwerkes verantwortlich.

Der Erhaltungsverpflichtete muss nun den Zustand der Bauwerke kennen, um zu wissen, wann ein kritischer Zustand erreicht wird. Dies ist nur möglich, wenn die Bauwerke regelmäßig überwacht (Zustandserfassung) und deren Zustand

beurteilt wird (Zustandsbeurteilung).

Auf Basis der aufgenommen Schäden, der Zustandsbeurteilung und einer zuvor festgelegten Instandhaltungsstrategie werden bei Bedarf konkrete Maßnahmen gesetzt, um den Zustand zu verbessern oder dessen weitere Verschlechterung zu verhindern. Die Instandhaltungsstrategie wird vom Erhaltungsverpflichteten festgelegt und bestimmt, welche finanziellen Mittel wann und wie eingesetzt werden.

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