„Österreichisches Na­tur­wald­re­ser­va­te - Pro­gramm“ des Bundes

Naturwaldreservat
Foto: BML / Alexander Starsich

Na­tur­wald­re­ser­va­te (NWR) sind Wald­flä­chen, die für die na­tür­li­che Ent­wick­lung des Öko­sys­tems Wald be­stimmt sind und in denen jede un­mit­tel­ba­re Be­ein­flus­sung un­ter­bleibt.

Na­tur­wald­re­ser­va­te sind ein Bei­trag zur Er­hal­tung und na­tür­li­chen Ent­wick­lung der bio­lo­gi­schen Viel­falt. Aufgrund der langfristigen Konzeption des Programms können die sich aus dem Klimawandel entstehenden natürlichen Entwicklungen der Wälder Österreichs wissenschaftlich verfolgt werden.

Grundlage des „Österreichischen Na­tur­wald­re­ser­va­te - Pro­gramms“

Mit der Un­ter­zeich­nung der Re­so­lu­ti­on H2 der Mi­nis­ter­kon­fe­renz zum Schutz der Wäl­der in Eu­ro­pa 1993 in Hel­sin­ki hat sich Ös­ter­reich ver­pflich­tet, ein Netz­werk von Na­tur­wald­re­ser­va­ten ein­zu­rich­ten.

Ziel im Sinne die­ser Re­so­lu­ti­on ist die Er­hal­tung und Ver­bes­se­rung der bio­lo­gi­schen Viel­falt des Wal­des als Grund­vor­aus­set­zung für sein nach­hal­ti­ges Be­ste­hen und die Er­fül­lung sei­ner Funk­tio­nen.

Eine Ver­pflich­tung zur Ein­rich­tung eines re­prä­sen­ta­ti­ven Net­zes von Na­tur­wald­re­ser­va­ten ist auch im Berg­wald­pro­to­koll zur Al­pen­kon­ven­ti­on 1991 im Ar­ti­kel 10 ent­hal­ten.

Aktuell (Stand Februar 2022) sind insgesamt im „Österreichischen Na­tur­wald­re­ser­va­te-Programm“ 191 Re­ser­va­te mit einer Ge­samt­flä­che von rd. 8.600 ha auf freiwilliger Basis durch Verträge zwischen dem Bund und den Waldeigentümern erfasst.

Haupt­zie­le des „Österreichischen Na­tur­wald­re­ser­va­te-Pro­gram­ms“

Das Ziel des „Österreichischen Na­tur­wald­re­ser­va­te-Pro­gram­ms“ ist die Schaf­fung von einem re­prä­sen­ta­ti­ven Na­tur­wald­re­ser­vat pro Wald­ge­sell­schaft und Wuchs­ge­biet. In Ös­ter­reich gibt es ins­ge­samt 118 Wald­ge­sell­schaf­ten, die in 9 Hauptwuchsgebiete und in 22 Wuchs­ge­bie­ten untergliedert sind.

In ers­ter Linie soll damit die bio­lo­gi­sche Viel­falt (Bio­di­ver­si­tät) des Wal­des er­hal­ten bzw. ver­bes­sert wer­den. Diese Viel­falt ist eine un­ab­ding­ba­re Grund­vor­aus­set­zung für das nach­hal­ti­ge Be­ste­hen ge­sun­der Wäl­der, die ihre Funk­tio­nen er­fül­len kön­nen, ins­be­son­de­re die Si­che­rung un­se­res Le­bens­rau­mes. Die Er­hal­tung bzw. Wie­der(Wei­ter)-Ent­wick­lung der na­tür­li­chen Wald­ge­sell­schaf­ten soll ge­för­dert wer­den.

Das “Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ soll die Ab­lei­tung von neuen Er­kennt­nis­sen für For­schung und Lehre (Grund­la­gen­for­schung) für eine öko­lo­gisch ori­en­tier­te, na­tur­na­he Wald­be­wirt­schaf­tung brin­gen. Durch die langfristige Außernutzungstellung können wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit Auswirkungen des Klimawandels gewonnen werden.

Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tur des „Österreichischen Na­tur­wald­re­ser­vate­-Pro­gramms“

Die Gesamtkonzeption wie Pla­nung, Einrich­tung und Betreuung von Na­tur­wald­re­ser­va­ten wird vom Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft (BFW) durchgeführt. Das Institut für Waldbiodiversität und Naturschutz, Abteilung Naturwaldreservate, ist für die fachliche Abwicklung wie auch die wissenschaftliche Betreuung des Naturwaldreservate-Programmes verantwortlich. 

Die ad­mi­nis­tra­ti­ven und fi­nan­zi­el­len Angelegenheiten er­folgen durch die Ab­tei­lung III/3 im Forstwirtschaftsministerium. 

Die Wald­be­sit­zerinnen und Waldbesitzer sind als Vertragspartner durch die Mel­de­pflicht über die durchgeführten halbjährlichen Begehungen der Waldflächen und die Meldepflicht bei außergewöhnlichen Ereignissen regelmäßig mit der Pro­jekt­ko­or­di­na­ti­on in Kon­takt.

Ver­trag des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“

Der Na­tur­wald­re­ser­va­te-Muster-Ver­trag wurde mit der Land­wirt­schafts­kam­mer Ös­ter­reich, „Land&Forst Betriebe Österreich“, der Ös­ter­rei­chi­schen Bun­des­fors­te-AG und dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fi­nan­zen ver­han­delt und ver­ein­bart. Beim „Ös­ter­rei­chi­schen Na­tur­wald­re­ser­va­te-Pro­gramm“ han­delt es sich um Ver­trags­wald­schutz, wobei die Wald­ei­gen­tü­mer die Flä­chen frei­wil­lig zur Ver­fü­gung stel­len.

Der Bund schließt mit Wald­ei­gen­tü­merinnen und Waldeigentümern pri­vat­recht­li­che Ver­träge über die Dauer von 20 Jah­ren (mit Verlängerungsoption), in denen sich die Vertragspartner ver­pflich­ten, in­ner­halb des Re­ser­vats alle Nut­zun­gen und Wirt­schafts­maß­nah­men (ausgenommen die Jagd), zu un­ter­las­sen. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer werden in die Betreuung und Kontrolle der Waldflächen durch die verpflichtende halbjährliche Meldung über den Zustand miteinbezogen.

Um die Waldflächen zu dokumentieren und auch für die Zukunft vergleichbar zu machen, werden vom Bundesforschungs- und Aus­bil­dungs­zen­trum für Wald, Na­tur­ge­fah­ren und Land­schaft (BFW) entsprechende Gut­ach­ten aus­ge­ar­bei­tet.  Diese Gutachten bilden die Basis für die Höhe des jährlichen Entgelts für die Außernutzungstellung der Waldflächen.

Das Ent­gelt setzt sich aus dem „Nut­zungs­ent­gang“, der nach dem Wirt­schafts­wert der Wald­flä­che berechnet wird, und aus dem „So­ckel­be­trag“, der sich nach der Größe des Reservates richtet, und für die ver­trags­ge­mä­ßen Pflich­ten und Dul­dun­gen bezahlt wird, zusammen.

Die Be­zah­lung er­folgt derzeit aus­schließ­lich aus nationalen Bud­get­mit­teln des Forstwirtschaftsministeriums, Ab­tei­lung III/3.

An­sprech­per­sonen: Brigitte Jelinek und Michael Keller

Aus­blick

Zurzeit ist bereits ein großer Teil der Waldgesellschaften Österreichs in den Naturwaldreservaten des Bundes erfasst. 

Um das „Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ weiter ausbauen zu können werden in den nächsten Jahren repräsentative Flächen noch fehlender Waldgesellschaften gesucht, um die im Regierungsprogramm angestrebten 10.000 ha zu erreichen. Es ist geplant, diese noch fehlenden Flächen in Zusammenarbeit mit Forstbehörden, Waldbesitzern und Interessensvertretungen aufzufinden und aus nationalen Budgetmitteln wie auch aus Mitteln der „Ländlichen Entwicklung“ vertraglich zu finanzieren.

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