Erfolgreiche Tourismusbetriebe leben von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben ihren Fachkräften daher coronabedingt eine Wiedereinstellungszusage gegeben, die derzeit bis zu drei Monate wirksam ist. In dieser Zeit beziehen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitslosengeld, ohne dass sie vom AMS anderen Branchen vermittelt werden.
Das Arbeitsministerium hat nun in Zusammenarbeit mit dem Tourismusministerium diese Frist auf vier Monate verlängert. Durch diese Maßnahme bekommen Beschäftigte und Betriebe mehr Planungssicherheit und Perspektive für den beruflichen Wiedereinstieg.