Diese Maßnahmen sind gerade für den heimischen Tourismus wichtig, der zu den Hauptbetroffenen der Pandemie gehört. Es geht um das Überleben zehntausender Betriebe.
Erhöhung des Beihilfenrahmens
Viele mittelständische Tourismusbetriebe sind bereits an den bisherigen Deckel von maximal 800.000 Euro an Unterstützung gestoßen. Mit der Aufstockung auf 1,8 Mio. Euro bzw. die Verdreifachung der Obergrenze beim Verlustersatz auf nunmehr 10 Mio. Euro wird zehntausende Arbeitsplätze, davon viele in der Stadthotellerie, retten können. Nach dem Einlenken der EU-Kommission kann nun die nationale Umsetzung erfolgen.
Ausfallsbonus ab sofort beantragbar
Der Ausfallsbonus ist ab sofort für den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragbar und kommt auch jenen Unternehmen zugute, die nicht direkt oder indirekt durch COVID-19-Maßnahmen betroffen sind, aber trotzdem einen hohen Umsatzausfall erlitten haben. Ersetzt werden bis zu 30 Prozent des Umsatzes. Eine Hälfte davon über den Ausfallsbonus, die andere Hälfte durch einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II. Für dieses Hilfsinstrument ist eine Milliarde Euro vorgesehen.
Hilfe für indirekt Betroffene
Am Tourismus hängt eine ganze Wertschöpfungskette - von der Landwirtschaft, über Brauereien bis hin zu klassischen Lebensmittellieferanten. Sie können ab heute ebenfalls Unterstützung beantragen, um Verluste zu kompensieren. Wie beim Umsatzersatz wird der Umsatz für die Monate November und Dezember 2020 ersetzt. Anträge können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden. Für diese Unterstützungsmaßnahme sind 800 Mio. Euro vorgesehen.