Um die wirtschaftlichen Folgen bestmöglich abzufedern, gibt es nun auch Hilfe für indirekt betroffene Betriebe.
- Um diese Hilfen auszuzahlen, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Daher wird die Beantragung für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein.
- Beantragen kann grundsätzlich jedes Unternehmen, das:
- Mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben nachweisen kann.
- Im Betrachtungszeitraum mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) nachweisen kann.
- Ab einer Fördersumme von 5.000 Euro müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.
Nähere und laufend aktuelle Informationen finden Sie auf www.sichere-gastfreundschaft.at.
Veröffentlicht am 29.12.2020,
Kommunikation und Service (Abteilung Präs. 5)