Bisher waren nur Vermieterinnen und Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten anbieten, anspruchsberechtigt.
Am 24. Februar 2021 hat der Nationalrat auf Initiative der Tourismusministerin die Änderung des Härtefallfondsgesetzes beschlossen, wodurch weitere 10.000 Zimmervermieterinnen und -vermieter Wirtschaftshilfe in Form des Ausfallsbonus erhalten können.
Die entsprechende Richtlinie wird derzeit erarbeitet und kann mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erlassen werden. Ab dann wird eine Beantragung möglich sein.