Recht
Funkanlagen erfordern eine Bewilligung zum Betrieb. Grundsätzlich umfasst die Erteilung der Konzession (nach dem Telekommunikationsgesetz 1997) durch die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde bzw. die Erlangung einer Allgemeingenehmigung nach dem TKG 2003 auch die Befugnis zur Errichtung der erforderlichen Anlagen im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes.
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Diskussion um Sendemasten
Durch die wachsende Zahl von Kunden im Mobilkommunikationsbereich werden Sendeanlagen weltweit immer mehr ausgebaut und Standorte ergänzt. Derzeit existieren bereits etwa 18.000 Sendeanlagen in Österreich. Der Widerstand der Bevölkerung gegen einen derartigen Netzausbau wächst, wobei vor allem Gesundheitsüberlegungen Ursache der Kritik sind.
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Fehlende Bürgerbeteiligung
Die Diskussion kritisiert regelmäßig, dass Nachbarrechte und die Einbeziehung der Bürger bei der Errichtung eines Handy-Mastes fehlen.
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Forschung über die Auswirkungen des Mobilfunks
Derzeit wird intensiv auf diesem Gebiet geforscht: Auf nationaler Ebene sind vor allem die Studien des Forschungszentrums Seibersdorf zu nennen, das sich seit vielen Jahren mit den Wirkungen elektromagnetischer Felder befasst.
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Grenzwerte
Auf Grund der ÖNORM S1120 und der EU-Ratsempfehlung vom 12. Juli 1999 (1999/519/EG) gibt es schon derzeit einzuhaltende Grenzwerte.
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Internationaler Vergleich
Die Bewertung der in Österreich verbindlich geltenden Grenzwerte wurde von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) vorgenommen.
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Sendemasten
Funkanlagen erfordern eine Bewilligung zum Betrieb. Grundsätzlich umfasst die Erteilung der Konzession nach dem Telekommunikationsgesetz 1997 (TKG) durch die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde beziehungsweise die Erlangung einer Allgemeingenehmigung nach dem TKG 2003 auch die Befugnis zur Errichtung der erforderlichen Anlagen.
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Telekommunikationsgesetz
Das Telekommunikationsgesetz kennt keine eigenen Grenzwerte, sondern es werden die anerkannten Grenzwerte in Normen und anderen Quellen herangezogen. Die Bewilligungen der Fernmeldebüros für die Sendeanlagen im Funknetz eines Mobiltelefonbetreibers verweisen auf diese Grenzwerte. Deren Einhaltung wird durch die Funküberwachung kontrolliert. Die tatsächlich gemessenen Immissionswerte liegen in aller Regel weit darunter.