Teilnahme am Call
Förderungswerberinnen und Förderungswerber können seit 31. Mai 2017 bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG um eine Bundesförderung in elektronischer Form anhand des eCall-Systems ansuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der FFG und insbesondere im FFG-Ausschreibungsleitfaden.
Hintergrund
Die Anbindung an das Glasfasernetz ist oft nur mit umfangreichen tiefbaulichen Maßnahmen und somit erheblichen Grabungskosten verbunden. Durch Connect sollen die einmaligen Kosten für die Herstellung eines Breitbandanschlusses von Schulen oder kleinen Unternehmen deutlich reduziert werden.
Das BMLRT fördert:
- Errichtung von Leerrohren mit oder ohne Kabel zum Anschluss einer Pflichtschule oder einer anderen öffentlichen Bildungseinrichtung oder eines KMU (mit dem Ziel des späteren Lückenschlusses bei der flächendeckenden Errichtung von Hochgeschwindigkeitsnetzen),
- einmalig anfallende Kosten der Erschließung des Standortes mittels Glasfaserinfrastruktur durch Kommunikationsanbieter
Näheres dazu erfahren Sie im Faktenblatt.
Sonderrichtlinie zum Connect-Programm
Die Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020_Connect stellt die beihilfenrechtliche Grundlage für die Förderung von Vorhaben zum Ausbau und zur Modernisierung von Breitband-Hochleistungsinfrastrukturen im gesamten österreichischen Bundesgebiet dar.
Sie enthält die Bedingungen für eine Teilnahme am Förderungsprogramm und für den Abschluss eines Vertrages zwischen dem Förderungswerber und dem Bund.
Applikation für GIS-Dateien für ein Förderungsansuchen
Im Zuge der Erstellung eines Förderungsansuchens im eCall sind auch GIS-Daten zum Versorgungsgebiet und zur Versorgungsinfrastruktur einzugeben. Dazu ist im eCall eine Schnittstelle zur WebGIS-Applikation des BMLRT eingerichtet. Das jeweilige Handbuch zum WebGIS-Förderungsportal bietet dazu Beschreibungen und Anleitungen.
IT-Infrastruktur an Schulen
Neben weiteren Kriterien der besonderen Förderungsbedingungen stellt der Förderungswerber sicher, dass die Inhouse Ausstattung der Informationstechnik (IT) der Schule eine bedarfsgerechte Versorgung der Schülerinnen und Schüler und des Lehrpersonals ermöglicht.
Dazu ist für den Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur ein konkreter „IT-Entwicklungsplan für Schulen / Breitband Austria 2020“ für den Zeitraum von drei Jahren vorzulegen, der als Bestandteil des Förderungsvertrages verbindlich einzuhalten ist. Die „Empfehlung für die Basis IT-Infrastruktur an österreichischen Schulen“ des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) dient dabei als Orientierungshilfe:
Kontakt
Bitte wenden Sie sich bei Fragen entweder direkt an
- das Breitbandbüro per Telefon 01 71100 oder unter breitbandbuero@bmlrt.gv.at bzw.
- die Österreichische Forschungsförderungsgemeinschaft (FFG) per Telefon (0)577 55-7500 oder unter breitband@ffg.at.