Die Förderung von Maßnahmen zur kommunalen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Österreich erfolgt von Bundesseite auf Basis des Umweltförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.
Die Förderung in der Gewässerökologie gemäß Umweltförderungsgesetz unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes, sofern sie nicht im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen stehen.
Auf der Webseite der Kommunalkredit Public Consulting GmbH sind die relevanten Unterlagen zur Förderung abrufbar:
- Kommunale Wasserversorgung
- Kommunale Abwasserbeseitigung
- Gewässerökologie für kommunale Förderungsnehmer
- Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer
Die Förderungen der Schutzwasserwirtschaft erfolgen auf Basis des Wasserbautenförderungsgesetzes und der dazu erlassenen Richtlinien.
Einreichstellen sind die für Hochwasserschutz zuständigen Stellen in den Ämtern der Landesregierungen.
Elektronische Kommunikation mit dem BMLRT als Wasserrechtsbehörde
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ist in seiner Eigenschaft als Wasserrechtsbehörde für bestimmte Wasserkraftanlagen, Hochwasserschutzanlagen und Wasserversorgungsanlagen zuständig (zum Beispiel Donaukraftwerke oder Sperrenbauwerke mit einer Höhe von mehr als 30 Metern).
Auf der Seite Digitales Anbringen für Wasserrecht können Sie beim BMLRT die Unterlagen für wasserrechtliche Verfahren digital einbringen. Bitte beachten Sie, dass das Formular derzeit nur von Unternehmen genutzt werden kann, die im Unternehmensserviceportal (USP) registriert sind.
Dieses Formular ist nur für Verfahren nach dem Wasserrechtsgesetz bestimmt, für die das BMLRT als Wasserrechtsbehörde zuständig ist.
Die Dateivorlage Verzeichnis Verfahrensparteien - Anbringen Wasserrecht verweist auf „Parteien / Fremde Rechte“.