Forschung - Wasser | Forschung in der Wasserwirtschaft |
Gewässerökologie | Fischaufstiegshilfen und Renaturierung der Gewässer (Wettbewerbsteilnehmer) Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen), zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können. Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt. Mehr dazu. |
Biogene Brenn- und Treibstoffe | Herstellung von Biomethan, Prozessgas aus Biomasse, Biokraftstoffe der zweiten Generation Gefördert werden neue Anlagen und Umrüstungen zur Herstellung von nachhaltigen Brenn- und Treibstoffen (flüssige und gasförmige Biokraftstoffe). Ausgenommen sind solche, die auf Basis von Nahrungsmittelpflanzen arbeiten. Mehr dazu. |
Nahwärmeversorgung | Biomasse-Nahwärmeanlagen, Wärmeverteilenetze, Geothermie-Anlagen, etc. Gefördert werden Biomasse-Nahwärmeanlagen,Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von Biomasse, Geothermie oder industrieller Abwärme, Optimierung von Nahwärmeanlagen, Erneuerung von Kesselanlagen in bestehenden Biomasse-Nahwärmeanlagen, Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen, Geothermische Nahwärmeanlagen. Mehr dazu. |
Tourismus | Investitionen Unterstützung von bestehenden KMUs bei Investitionen, z.B. Qualitätsverbesserung, Betriebsgrößenoptimierung, Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen. Mehr dazu. |
Gründung und Übernahme Unterstützung der Gründung und Übernahme von KMUs für physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts. Mehr dazu. |
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Restrukturierung Unterstützung von KMUs in finanziellen Schwierigkeiten mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen. Mehr dazu. |
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Haftungen Gefördert wird die Übernahme von Haftungen für Fremdkapital (max. 20 Jahre). Unterstützt werden physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sowie Verpächter/Eigentümer (wenn Betriebsführungsvertrag zwischen Pächter/ Eigentümer besteht). Mehr dazu. |
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