Gastronomie-, Beherbergungs- und Freizeitangebote dürfen schrittweise wieder den Betrieb aufnehmen.
Schutz und Sicherheit von Gästen wie auch von Betrieben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen bei der Wiederöffnung oberste Priorität haben. Um diesen Schutz bestmöglich zu gewährleisten, wurden Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet. Diese finden Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
Kontakt: info@sichere-gastfreundschaft.at
Veröffentlicht am 28.05.2020,
Ombudsstelle