Erinnerungstafeln sind nach Projektabschluss anstelle der Hinweistafeln an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle anzubringen, die folgende Elemente enthalten sollte:
- das EU-Emblem inkl. Zusatz: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete sowie
- Projektname und Hinweis auf die Finanzierung durch die Europäische Union mit dem Schriftzug "Dieses Projekt wurde von der Europäischen Union unterstützt".
- Die Schriftgröße des EU-Textes muss mindestens genauso groß sein, wie die Schriftgröße des übrigen Textes. Alle Texte stehen rechts vom EU-Emblem.
Optional haben der / die FörderwerberIn und die Bewilligende Stelle die Möglichkeit, ihre Logos oder eine kurze Projektbeschreibung einzubringen.
Bei der Verwendung mehrerer Logos ist auf deren ausgewogene Gewichtung zu achten, wobei das EU-Emblem mindestens 25% der Fläche der Hinweistafel einnimmt.
Soweit Erinnerungstafel angebracht werden, obwohl der oben genannte Schwellenwert für den öffentlichen Gesamtbetrag nicht überschritten wird, sind die genannten Gestaltungsmerkmale ebenfalls einzuhalten.
Anwendungshinweis:
Bitte beachten Sie die Verwendungsrichtlinien (Schriften, etc.).
Format A5/max. A4
Dieses Maß ist gegenfalls entsprechend proportional zu vergrößern.
Die Größe der Tafel muß der Bedeutung des Projektes entsprechen.