Steuerreform im Nationalrat beschlossen

Landschaft
Foto: BML / Alexander Haiden

Am 19. September wurde im Nationalrat ein Teil der Steuerreform beschlossen. Im Bereich Tourismus, Landwirtschaft sowie Energie, Umwelt- und Klimaschutz (zur Umsetzung der Ziele der #mission2030) konnte man sich auf viele wichtige Maßnahmen einigen, wie z.B. auf die Entlastung niedriger Einkommen oder die Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen.

Die beschlossenen Maßnahmen im Detail:

Maßnahmen im Bereich Tourismus und Landwirtschaft (Querschnittsmaterien)

Entlastung niedriger Einkommen:

  • Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
  • bei Landwirten und Selbstständigen
    • über die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Sozialversicherungsrecht – sowohl für Selbständige als auch für Landwirte soll der Krankenversicherungsbeitrag auf 6,8% gesenkt werden
  • bei Arbeitnehmern und Pensionisten
    • über eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Kombination mit der Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrages und des Verkehrsabsetzbetrages

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze und einfache Pauschalierung:

  • Für Kleinunternehmer wird die Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht von derzeit 30.000 Euro auf 35.000 Euro erhöht.
  • Pauschalierung für Kleinunternehmer (20 % für Dienstleistungsunternehmen und 45 % für Unternehmen mit Wareneinsatz – separate Anrechnung tatsächlicher Sozialversicherungsbeiträge)
     

Maßnahmen im Bereich Tourismus

Aufzeichnungspflicht für Airbnb&Co:

  • Unternehmen, die Beherbergungsumsätze über eine Plattform vermitteln, sollen künftig die vermittelten Umsätze aufzeichnen und auf Verlangen bzw. ab einem bestimmten Gesamtwert an Umsätzen (1.000.000 Euro pro Kalenderjahr) ohne Aufforderung der Abgabenbehörde elektronisch übermitteln.
  • Dadurch soll eine korrekte Besteuerung nachvollzogen und effizient durchgesetzt werden können.
  • Bei einer Sorgfaltspflichtverletzung haftet das Unternehmen für die Steuer auf die Beherbergungsumsätze.
     
    Erhöhung der Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern:
  • Die betragliche Grenze für die Sofortabschreibung wird von 400 auf 800 erhöht
  • Schaffung von Investitionsanreizen durch sofortige Absetzbarkeit von Wirtschaftsgütern und Arbeitsmitteln
  • Vereinfachung durch Entfall der Aufwandsverteilung über mehrere Jahre und des Führens eines Anlagenverzeichnisses  

Margensteuer:

  • Eine EU Richtlinie sieht die einheitliche Besteuerung von Reiseleistungen vor, um Wettbewerbsverfälschungen zu verhindern und eine Vereinfachung der MwST-Vorschriften zu erreichen.
  • Geplant war, dieser Richtlinie in Österreich mit 2020 umzusetzen – und damit früher, als Deutschland (setzt erst 2022 um).
  • Um gegenüber Deutschland keine Wettbewerbsverzerrung zu bewirken, enthält der Initiativantrag die Forderung, das Inkrafttreten in Österreich auf 1.1.2022 zu verschieben.
  • Damit wird der Forderung der Reisebürowirtschaft entsprochen
     

Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft

Senkung des Krankenversicherungsbeitrages:

  • Senkung des Krankenversicherungsbeitragssatzes im Bauern-Sozialversicherungsgesetz um 0,85% führt zu einer spürbaren Entlastung von 24,3 Millionen Euro
     
    Sanierung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsübertragung:
  • Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder Teilbetrieben sollen nicht als steuerbarer Vorgang (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes) gelten. Übertragung umfasst sowohl entgeltliche, als auch unentgeltliche Vorgänge
     
    Verlängerung der Antragsmöglichkeit zur Umsatzsteuer-Option:
  • Verlängerung bis zum 31.Dezember des Folgejahres erhöht den Handlungsspielraum für Land- und Forstwirten durch mehr Zeit und bietet eine bessere Entscheidungsgrundlage (Regelbesteuerung oder Pauschalierung)
  • Durch die Fristverlängerung kann der Land- und Forstwirt leichter sowohl das Veranlagungsjahr der Option als auch zukünftige Veranlagungsjahre in seine Überlegungen einbeziehen (Optionserklärung bindet für 5 Jahre)

 Maßnahmen im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz (Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele der #mission2030)

Abschaffung der Eigenstromsteuer für Photovoltaikanlagen (Energie):

  • gänzliche Befreiung von der Eigenstromsteuer (Elektrizitätsabgabe) bei Stromerzeugung für Eigenverbrauch mittels Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, Fassaden, Schallschutzwänden etc.
     
    Steuerbegünstigung für Biogas, Wasserstoff und verflüssigtes Erdgas (LNG) (Energie):
  • Steuerfreiheit für nachhaltig produzierten Wasserstoff und Biogas aus erneuerbaren Quellen
  • günstigere Besteuerung für Biogas und Wasserstoff (derzeit MÖSt) mit Erdgasabgabe 
  • Ausdehnung derselben Steuerbegünstigungen auf LNG
     

Normverbrauchsabgabe (Klima- und Umweltschutz):

  • aufkommensneutrale, sozial verträgliche und ökologische Umgestaltung der NoVA infolge geänderter CO2-Werte aufgrund des neuen Messverfahrens WLTP und der EU-Emissionsziele
  • Steuerliche Begünstigung von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß
  • Verlagerung der Steuerbelastung abhängig vom CO2-Ausstoß hin zu jenen Fahrzeugen mit überdurchschnittlich hohem CO2-Ausstoß
     

Sachbezug im Rahmen der Lohnsteuer für Kraftfahrzeuge (Klima- und Umweltschutz):

  • Anpassung der CO2-Grenzwerte für die Einordnung eines Dienstfahrzeugs (Sachbezug) in das bestehende Lohnsteuer-System
  • Gewährleistung eines Nutzungsanreizes von Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß
     

Motorbezogene Versicherungssteuer (Klima- und Umweltschutz):

  • aufkommensneutrale Berücksichtigung von Motorleistung (schon bisher) und (neu) CO2-Ausstoß bei Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer
  • nur für Erstzulassungen ab 2020
  • keine Mehrbelastung von Kleinwägen mit niederer Motorleistung
  • höhere Belastung von Fahrzeugen mit überdurchschnittlich hohem CO2-Ausstoß
  • Berücksichtigung des CO2-Ausstoßes auch bei Motorrädern
     

Vorsteuerabzug für Elektrofahrräder (Klima- und Umweltschutz):

  • Gleichstellung von Elektrofahrrädern (z.B. E-Bikes, Elektromotorräder) mit Elektro-PKW (Vorsteuerabzug schon bisher zulässig) im Falle unternehmerischer Nutzung
  • Klarstellung - kein Sachbezug (Lohnsteuer) bei Privatnutzung durch den Dienstnehmer

 

Ermäßigter Steuersatz für elektronische Zeitungen und Bücher (Klima- und Umweltschutz):

  • 10% USt für E-Publikationen (Gleichstellung mit Druckwerken)

 

Weiters wurden in der gestrigen Sitzung unter anderem folgende Anträge angenommen:

Gesundheitsausschuss und Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

  • Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids
  • Entzug der Zulassung von Transportunternehmen für Tiertransporte
  • Tiertransporte-Reduktionsplan
  • Kastrationspflicht für alle Katzen, die mit freiem Zugang zur Natur gehalten werden ("Freigängerkatzen")

Umweltausschuss:

  • Verhandlungen Österreichs über ein internationales Zusammenwirken zum Erhalt der Regenwälder durch Ausgleichszahlungen an die Grundeigentümer