Diese Verordnung ersetzt seit 1.1.2014 die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007. Einige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 gelten jedoch weiterhin.
Bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse handelt es sich in erster Linie um Obst und Gemüse, das haltbar gemacht wurde, um Marmelade und um Frucht- und Gemüsesäfte ohne Zusatz von Alkohol, beziehungsweise um haltbar gemachtes Gemüse (zum Beispiel tiefgekühlt oder pasteurisiert und eingelegt).
Veröffentlicht am 05.02.2014,
Legistik Ernährungssicherheit (Recht 2)