Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verfolgt das Ziel der Harmonisierung, Straffung und Vereinfachung der Bestimmungen, welche für mehrere Sektoren gelten.
Wo sonst noch gibt es Unionsrecht zum Sektor Schaf- und Ziegenfleisch?
Zusätzlich sind insbesondere folgende Unionsvorschriften zu beachten:
Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und auf die Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1238 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung
Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Durchführungsbestimmungen für die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen und zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Vorschriften über die Freigabe und den Verfall der für solche Lizenzen geleisteten Sicherheiten sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2535/2001, (EG) Nr. 1342/2003, (EG) Nr. 2336/2003, (EG) Nr. 951/2006, (EG) Nr. 341/2007 und (EG) Nr. 382/2008 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2390/98, (EG) Nr. 1345/2005, (EG) Nr. 376/2008 und (EG) Nr. 507/2008 der Kommission
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1354/2011 zur Eröffnung von jährlichen EU-Zollkontingenten für Schafe und Ziegen sowie Schaf- und Ziegenfleisch
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 907/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die finanzielle Verwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz
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Wo finden Sie nationale Regelungen zum Sektor Schaf- und Ziegenfleisch?
Für den Bereich der gemeinsamen Marktorganisation sind folgende Bundesgesetze besonders bedeutend:
Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007
AMA-Gesetz 1992
Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG
Vermarktungsnormengesetz - VNG
Um nähere Informationen zu diesen Gesetzen zu erhalten, klicken Sie hier.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere folgende Verordnungen zu beachten:
Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung, BGBl. II Nr. 375/2018
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur zuständigen Stelle, zu Arten der Sicherheit, zu Verzicht und Befreiung von der Sicherheitsleistung und zum Verfall von Sicherheiten sowie zur Antragstellung für die Erteilung von Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten, zu deren Abschreibungen und Aufbewahrung.
Vieh-Meldeverordnung 2018, BGBl. II Nr. 24/2019
Die Verordnung enthält Meldepflichten zu Mengen und Preisen für Rinder und Rindfleisch, Schweine und Schweinefleisch, Schaffleisch, Eier sowie Geflügelfleisch. Der Meldepflicht unterliegen Marktteilnehmende mit näher geregelten Mindestumsätzen.
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