Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 verfolgt das Ziel der Harmonisierung, Straffung und Vereinfachung der Bestimmungen, welche für mehrere Sektoren gelten.
Wo sonst noch gibt es Unionsrecht zum Sektor Trockenfutter?
Zusätzlich sind insbesondere folgende Unionsvorschriften zu beachten:
Verordnung (EG) Nr. 382/2005 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 907/2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die finanzielle Verwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zahlstellen und anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz
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Wo finden Sie nationale Regelungen zum Sektor Trockenfutter?
Für den Bereich der gemeinsamen Marktorganisation sind folgende Bundesgesetze besonders bedeutend:
Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007
AMA-Gesetz 1992
Landwirtschaftsgesetz 1992 – LWG
Vermarktungsnormengesetz – VNG
Um nähere Informationen zu diesen Gesetzen zu erhalten, klicken Sie hier.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Grundlagen ist insbesondere folgende Verordnung zu beachten:
Marktordnungs-Sicherheiten- und Lizenzenverordnung, BGBl. II Nr. 375/2018
Die Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur zuständigen Stelle, zu Arten der Sicherheit, zu Verzicht und Befreiung von der Sicherheitsleistung und zum Verfall von Sicherheiten sowie zur Antragstellung für die Erteilung von Lizenzen, Bescheinigungen und Überwachungsdokumenten, zu deren Abschreibungen und Aufbewahrung.
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