Herkunfts- und Spezialitätenschutz
Das in den letzten Jahren gestiegene Interesse an Erzeugnissen mit besonderen Merkmalen kommt insbesondere in der verstärkten Nachfrage nach Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit bestimmbarer geografischer Herkunft und traditioneller Herstellung zum Ausdruck.
Um den Verbraucherinteressen und den Anstrengungen der Hersteller zur Erzeugung besondere Produkte Rechnung zu tragen, wurden auf EU-Ebene Regelungen zum Schutz von Herkunftsbezeichnungen (geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen) und traditionellen Spezialitäten geschaffen.
Parallel dazu hat die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization - WIPO) ein System zum Schutz von traditionellem Wissen erarbeitet, das auch ein Register für traditionelle Produkte vorsieht.
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Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben
Viele geografische Namen bezeichnen Produkte mit besonderen Eigenschaften. Dem Schutz dieser Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben dient die Verordnung (EU) Nummer 1151/2012.
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Geschützte österreichische Bezeichnungen
Derzeit sind 15 österreichische Bezeichnungen als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe und 3 Bezeichnungen als garantiert traditionelle Spezialität geschützt.
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Garantiert traditionelle Spezialitäten
Viele Produkte werden mit traditionellen Rohstoffen oder nach einem traditionellen Verfahren hergestellt. Den Schutz dieser Produkte regelt die Verordnung (EU) Nummer 1151/2012.