Wozu Wein-Online?

Weingärten
Foto: BML / Alexander Haiden

Wein-ONLINE ermöglicht Ihnen die Einsparung von Behördenwegen durch die elektronische Abgabe von Meldungen nach dem Weingesetz. (Startlink: http://wein-online.bml.gv.at)

Wein-Online dient zur Abgabe von

  • Bestandsmeldung Abgabezeitraum: 16.07. - 15.08.
  • Erntemeldung Abgabezeitraum: 16.11. - 15.12.
  • Stammdatenergebungsblatt: 16.11. - 15.12.
  • Antrag auf Erteilung einer staatlichen Prüfnummer

und zum Abrufen und Ausdruck von

  • Bestandsmeldung
  • Erntemeldung
  • Mostwägerbestätigung
  • Bescheid staatliche Prüfnummer
  • Untersuchungsergebnisse staatliche Prüfnummer
  • Antragskopie staatl. Prüfnummer
  • Transportbescheinigung