Integrierter Pflanzenschutz

Traktor mit Obstbaumspritze
Foto: BML

Der integrierte Pflanzenschutz ist eine Kombination aus natürlichen Maßnahmen und sparsamen Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bei dem Kulturpflanzen vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden.

Zielgruppe

Ein integrierter Pflanzenschutz ist von jedem beruflichen Verwender durchzuführen, der in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist.

Die allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes sind auf Grund einer EU-Richtlinie seit 1. Jänner 2014 verpflichtend einzuhalten.

Definition

Unter integrierter Pflanzenschutz wird die sorgfältige Abwägung aller verfügbaren Pflanzenschutzmethoden und die anschließende Einbindung geeigneter Maßnahmen, die der Entstehung von Populationen von Schadorganismen entgegenwirken und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und anderen Abwehr- und Bekämpfungsmethoden auf einem Niveau halten, das wirtschaftlich und ökologisch vertretbar ist und Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt reduziert oder minimiert verstanden. Der integrierte Pflanzenschutz stellt auf das Wachstum gesunder Nutzpflanzen bei möglichst geringer Störung der landwirtschaftlichen Ökosysteme ab und fördert natürliche Mechanismen zur Bekämpfung von Schädlingen.

Ziel des integrierten Pflanzenschutzes ist es, die verschiedenen Methoden des biologischen und chemischen Pflanzenschutzes sowie physikalische und biotechnische Maßnahmen möglichst optimal zu kombinieren.

Allgemeine Grundsätze des integrierten Pflanzenschutz

  1. Die Vorbeugung und/oder Bekämpfung von Schadorganismen sollte neben anderen Optionen insbesondere wie folgt erreicht oder unterstützt werden:

    * Fruchtfolge
    * Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren (zum Beispiel
      Unkrautbekämpfung im
      abgesetzten Saatbett vor der Saat/Pflanzung, Aussaattermine und -dichte,
      Untersaat, konservierende Bodenbearbeitung, Schnitt und Direktsaat)
    * gegebenenfalls Verwendung resistenter/toleranter Sorten und von
       Standardsaat- und -pflanzgut/zertifiziertem Saat- und Pflanzgut
    * Anwendung ausgewogener Dünge-, Kalkungs- und Bewässerungs-
       /Drainageverfahren
    * Vorbeugung gegen die Ausbreitung von Schadorganismen durch
       Hygienemaßnahmen
    * Schutz und Förderung wichtiger Nutzorganismen, zum Beispiel durch geeignete
       Pflanzenschutzmaßnahmen oder die Nutzung ökologischer Infrastrukturen
       innerhalb und außerhalb der Anbau- oder Produktionsflächen.
     
  2. Schadorganismen müssen mit geeigneten Methoden und Instrumenten, sofern solche zur Verfügung stehen, überwacht werden. Zu diesen geeigneten Instrumenten sind unter anderem Beobachtungen vor Ort und Systeme für wissenschaftlich begründete Warnungen, Voraussagen und Frühdiagnosen, sofern dies möglich ist, sowie die Einholung von Ratschlägen beruflich qualifizierter Berater zu zählen.
     
  3. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung muss der berufliche Verwender entscheiden, ob und wann Pflanzenschutzmaßnahmen angewandt werden. Solide und wissenschaftlich begründete Schwellenwerte sind wesentliche Komponenten der Entscheidungsfindung. Bei der Entscheidung über eine Behandlung gegen Schadorganismen sind wenn möglich die für die betroffene Region, die spezifischen Gebiete, die Kulturpflanzen und die besonderen klimatischen Bedingungen festgelegten Schwellenwerte zu berücksichtigen.
     
  4. Nachhaltigen biologischen, physikalischen und anderen nicht-chemischen Methoden ist der Vorzug vor chemischen Methoden zu geben, wenn sich mit ihnen ein zufrieden stellendes Ergebnis bei der Bekämpfung von Schädlingen erzielen lässt.
     
  5. Die eingesetzten Pflanzenschutzmittel müssen soweit zielartenspezifisch wie möglich sein und die geringsten Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit, Nichtzielorganismen und die Umwelt haben.
     
  6. Der berufliche Verwender sollte die Verwendung von Pestiziden und anderen Bekämpfungsmethoden auf das notwendige Maß begrenzen (zum Beispiel durch Verringerung der Aufwandmenge, verringerte Anwendungshäufigkeit oder Teilflächenanwendung), wobei er berücksichtigen muss, dass die Höhe des Risikos für die Vegetation akzeptabel sein muss und das Risiko der Entwicklung von Resistenzen in den Schadorganismenpopulationen nicht erhöht werden darf.
     
  7. Wenn ein Risiko der Resistenz gegen Pflanzenschutzmaßnahmen bekannt ist und der Umfang des Befalls mit Schadorganismen wiederholte Pestizidanwendungen auf die Pflanzen erforderlich macht, sind verfügbare Resistenzvermeidungsstrategien anzuwenden, um die Wirksamkeit der Produkte zu erhalten.
     
  8. Der berufliche Verwender muss auf der Grundlage der Aufzeichnungen über Pestizidanwendungen und der Überwachung von Schadorganismen den Erfolg der angewandten Pflanzenschutzmaßnahmen überprüfen.

Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Grundsätze in der landwirtschaftlichen Praxis wurden kultur- bzw. sektorenspezifische Leitlinien ausgearbeitet.

Weiterführende Informationen