Der Hilfsfonds steht allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung und beinhaltet zwei Instrumente:
1. Überbrückungsgarantien für land- und forstwirtschaftliche Betriebe:
Zum Ausgleich von Umsatzausfällen haben Sie die Möglichkeit, über Ihre Hausbank Überbrückungsgarantien für Kredite zu beantragen.Die Laufzeit beträgt maximal fünf Jahre. Abhängig vom Kreditrahmen stehen drei Garantievarianten zur Verfügung.
100% Garantie:
- für die landwirtschaftliche Urproduktion bei einem maximalen Kreditrahmen von 100.000 €;
- für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors bei einem maximalen Kreditrahmen von 120.000 €;
- für andere KMU bei einem maximalen Kreditrahmen von 500.000 €;
Die Zinssatzobergrenze beträgt 0 % p.a. fix in den ersten 2 Jahren, danach 3-Monats-Euribor + 0,75%, tilgungsfrei bis 1.1.2021.
90% Garantie:
- für einen Kreditrahmen von maximal 27,7 Mio.€. Die konkrete Obergrenze bemisst sich nach dem Liquiditätsbedarf bzw. nach der doppelten Lohn- und Gehaltssumme oder 25 % des Jahresumsatzes des Jahres 2019;
Die Zinsobergrenze beträgt 1%p.a.fix.
80% de minimis Garantie:
- für einen Kreditrahmen von maximal 1,5 Mio. €;
Der Zinssatz ist variabel.
Einreichfrist für alle Kredite bzw. Garantien ist der 15.12.2020. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.aws.at sowie unter der Hotline: +43 1 501 75-500 (Montag - Sonntag: 08:00 bis 17:00 Uhr).
2. Fixkostenzuschüsse
Dabei handelt es sich um steuerfreie, nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung von Corona bedingten Fixkosten. Der Zuschuss ist gestaffelt und wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Sitz oder Betriebsstätte und operative Tätigkeit in Österreich;
- Der Betrieb erleidet zwischen den 16.03.2020 und 15.09.2020 einen Umsatzausfall von zumindest 40%, der durch die Ausbreitung von COVID-19 verursacht ist. Für die Berechnung kann ein gewisser Betrachtungszeitraum gewählt werden;
- Der Betrieb muss zumutbare Maßnahmen gesetzt haben, um Fixkosten zu reduzieren;
- Der Betrieb darf sich am 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben, kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sein;
Weiterführende Informationen zur Bemessungsgrundlage finden Sie auf der Webseite des BMF. Anträge zu Fixkostenzuschüsse können ab 20.05.2020 bis spätestens 31.08.2021 über FinanzOnline gestellt werden.