Aufgaben und Ziele

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen - Zentrale
Foto: FAO

Über die Aufgabenstellung der FAO geben die Gründungsverträge Auskunft.

Die in den Gründungsverträgen verankerten Ziele bestehen in der Überwindung von Hunger und Unterernährung weltweit sowie der Verbesserung der Erzeugung und Verteilung von Agrarerzeugnissen, der Schaffung günstiger Lebensverhältnisse für die Ländliche Bevölkerung und der Förderung der weltwirtschaftlichen Entwicklung.

Zur Erreichung dieser Ziele beschäftigt sich die FAO im Bereich Ernährung, Nahrungsmittel und Landwirtschaft
- mit wissenschaftlicher, technologischer und sozio-ökonomischer Grundlagenarbeit,
- mit der Verbesserung der Ausbildung und Verwaltung,
- der Bewahrung der natürlichen Ressourcen und verbesserten Anbaumethoden,
- Verbesserungen im Bereich Verarbeitung, Vermarktung und Verteilung sowie
- allen internationalen agrarpolitischen Fragen.

Die so gewonnene Expertise wird den Zielländern im Rahmen projektgebundener technischer Hilfe gewährt.

Zur Bewältigung ihrer Aufgaben hat die FAO im Biennium 2010-11 ein Gesamtbudget von 2,2 Mrd. USD zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus etwa 1 Milliarde USD an (wirtschaftskraftabhängigen) Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie aus freiwilligen Beiträgen von Mitgliedstaaten und anderen Partnern, meistens für klar definierte Projekte, zusammen.

Der Wille der Mitgliedstaaten wird in der FAO durch verschiedene Governing Bodies ausgeübt: In der alle 2 Jahre stattfindenden Konferenz aller 191 Mitgliedstaaten (zusätzlich sind die Färöer Inseln und Tokelau lediglich assoziierte Mitglieder), dem höchsten Gremium, werden alle grundsätzlichen Fragen wie z.B. finanzielle Fragen, der Aufnahme neuer Mitgliedstaaten oder der Wahl des der Administration vorstehenden Generaldirektors beschlossen. Im Auftrag der Konferenz agiert der ca. 2x pro Jahr tagende Rat, bestehend aus 49 nach einem regionalen Schlüssel zusammengesetzten Mitgliedern für laufende Agenden. Unterstützt wird der Rat einerseits durch drei gleichwertige Komitees (Programmkomitee, Finanzkomitee und Komitee für Verfassungs- und Rechtsfragen) sowie durch die für bestimmte Bereiche zuständigen technischen Komitees (COFI für Fische, COFO für Forstangelegenheiten, COAG für Landwirtschaft und CCP für Handelswaren) und den Regionalkonferenzen. 

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