Vermarktungsnormen

Obststände mit verschiedenen Obstsorten
Foto: BML / Gindl

In der EU gelten Vermarktungsnormen für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Vermarktungsnormen bestehen unter anderem für folgende Erzeugnisse:

Frisches Obst und Gemüse, Speisekartoffeln (nationale Norm), grüne ungereifte Bananen, Eier, Geflügelfleisch, Bruteier und Küken sowie für Rinder- und Schweineschlachtkörper, Olivenöl, getrocknete Weintrauben, ...

Vermarktungsnormen definieren die Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Verzehrbarkeit, Klassifizierung und Kennzeichnung (zur Information des Verbrauchers, zum Beispiel über das Ursprungsland).

In diesem Artikel finden Sie eine Zusammenstellung der allgemein gültigen rechtlichen Bestimmungen betreffend Vermarktungsnormen und hilfreiche Links zur Anwendung bzw. weiterführende Informationen.

Weiterführende Informationen