Obst und Gemüse

mehrere Pfirsiche
Foto: BML / Jessl

Mit 26. März 2019 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/428 in Kraft getreten. Diese ergänzt/korrigiert die Verordnung (EU) Nr. 543/2011.

Mit 22. Juni 2011 ist die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 in Kraft getreten.

Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen sämtliche Obst- und Gemüsearten der allgemeinen Vermarktungsnorm. Diese ist im Anhang I - Vermarktungsnormen gemäß Artikel 3 - TEIL A der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 enthalten. Im TEIL B des Anhanges I sind die zehn speziellen Vermarktungsnormen ersichtlich.

Sie finden in diesem Artikel die komplette Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 sowie die Delegierte Verordnung (EU) 2019/428. Die sieben speziellen Vermarktungsnormen im Bereich Obst (Äpfel, Zitrusfrüchte, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Birnen, Erdbeeren und Tafeltrauben) und die drei Vermarktungsnormen im Bereich Gemüse (Salate, krause Endivie und Eskariol, Gemüsepaprika und Tomaten/Paradeiser) sowie eine Kurzfassung der Durchführungsverordnung sind als Einzeldokumente im Downloadbereich verfügbar.

Mit 26. März 2019 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/428 in Kraft getreten. Diese ergänzt/korrigiert die Verordnung (EU) Nr. 543/2011. Die Änderungen wurden in die Downloads eingearbeitet.

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den Stand ihrer Verordnungen!

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