Was wird gefördert?
Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme 9 wird unter anderem gewährt für:
- Wissensvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Thema Bauen mit Holz
- Forschungsmaßnahmen (Forschung, Entwicklung und Innovation) zur Verwendung von Holz im Bauwesen
- Maßnahmen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft
- Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung
Wer wird gefördert?
Die entsprechenden Informationen werden in den spezifischen Ausschreibungsunterlagen des BMLRT, der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) bekannt gegeben.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen der Ausschreibungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) eingereicht werden. Die Calls werden auf der jeweiligen Homepage des BMLRT, der FFG und der KPC veröffentlicht.
Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die spezifischen Voraussetzungen der Förderungen, welche von der FFG abgewickelt werden, werden projekt- und themenspezifisch in den jeweiligen Ausschreibungen (Calls) angeführt sein. Diese Informationen sind in Kürze über www.ffg.at zu finden. Für Projekteinreichungen zur Forcierung der Verwendung von Holz aus nachhaltiger Waldwirtschaft gilt jedenfalls, dass Aktivitäten zugunsten einzelner Betriebe nicht förderbar sind. Entsprechende Darstellungen sind in den Projektanträgen vorzunehmen.
Die spezifischen Voraussetzungen der Förderungen, welche von der KPC abgewickelt werden, werden themenspezifisch in den jeweiligen Ausschreibungen (Calls) angeführt sein. Diese Informationen sind in Kürze über www.umweltfoerderung.at zu finden. Für Projekteinreichungen zur Errichtung von für Wohnzwecke oder öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden sowie öffentliche Infrastruktur in Holzbauweise gilt jedenfalls, dass die Gewinnung des Rohstoff Holz maximal in einem Umkreis von 500 km zum Errichtungsstandort erfolgen darf und für das Projekt keine anderen Förderungen in Anspruch genommen werden dürfen.
Weitere Informationen:
Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.