Maßnahme 8: Forschungsmaßnahmen zum Thema „Klimafitte Wälder“

Kläranlage - Probenüberprüfung
Foto: BML / Alexander Haiden

Das Ziel der Maßnahme ist Schaffung von Grundlagen und die Umsetzung praxisorientierter Forschungsprojekte zur Erhaltung und Verbesserung klimafitter Wälder.

Was wird gefördert?

Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme 8 wird unter anderem gewährt für:

  • Ankauf von Daten, Modellen und Werkzeugen, Monitoring, Fallstudien, Konzepte, Studien, Planungsinstrumente, Grundlagenarbeiten zu relevanten Themen für den Bereich klimafitte Wälder, Geodatenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung, Wissenstransfer
  • Forschungsprojekte und dafür notwendige Infrastrukturen
  • Anlage und Betreuung von Klimaforschungswäldern
  • Erhaltung und Verbesserung von forstlichem Vermehrungsgut sowie Ausweitung von Saat- und Pflanzgutanlagen
  • Aufwendungen und grundbücherliche Sicherstellung für Grunderwerb, Anpachtung von Flächen oder Erwerb von Nutzungsrechten für Forschungszwecke

Wer wird gefördert?

Forschungsinstitutionen, Gebietskörperschaften, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen und deren Zusammenschlüsse mit Niederlassung in Österreich, die die Zielsetzungen der Sonderrichtlinie verfolgen

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) eingereicht werden. Die Calls werden auf der Homepage des Forstwirtschaftsministerium veröffentlicht.

Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Bei der Antragstellung müssen die Ziele und der voraussichtliche Termin der Veröffentlichung der erwarteten Ergebnisse bekanntgegeben werden.
  • Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens müssen ab dem Tag, an dem das Vorhaben endet oder an dem Tag, an dem Mitglieder einer bestimmten Einrichtung über diese Ergebnisse informiert werden, im Internet unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wobei der frühere der beiden Zeitpunkte maßgeblich ist.
  • Die Ergebnisse müssen mindestens fünf Jahre ab dem Abschluss des geförderten Vorhabens im Internet verfügbar bleiben.
  • Generell wird darauf verwiesen, dass die Kombination der Förderung aus Mitteln des Waldfonds mit anderen Förderungen nicht möglich ist („Doppelförderungsverbot“).

Geplante Calls der Maßnahme 8

Informationen für zukünftige Calls werden hier zeitgerecht veröffentlicht.

Bereits geschlossene Calls der Maßnahme 8

Genetik und Herkunftsforschung -  Zeitraum des Calls: 15.03.2021 bis 12.04.2021

Forsttechnik - Zeitraum des Calls: 28.05.2021 bis 28.06.2021 

Forstschutz und Schaddiagnostik - Zeitraum des Calls: 18.06.2021 bis 19.07.2021 

Klimafitte Schutzwälder – Schutz vor Naturgefahren - Zeitraum des Calls: 06.09.2021 bis 12.10.2021

Laubholzforschung und Waldökologie - Zeitraum des Calls: 08.11.2021 bis 06.12.2021

Dynamische Waldtypisierung - Zeitraum des Calls: 21.12.2022 bis 31.01.2022

Daten, Modelle und Anlage und Betreuung von Klimaforschungswäldern und Saatgutplantagen - Zeitraum des Calls: 04.04.2022 bis 16.05.2022

Daten, Modelle, Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Anlage und Betreuung von Klimaforschungswäldern und Saatgutplantagen - Zeitraum des Calls: 10.08.2022 bis 30.09.2022

Weitere Informationen

Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.

Downloads