Was wird gefördert?
Eine anteilige Förderung im Rahmen der Maßnahme 7 wird unter anderem gewährt für:
- Anschaffung von Instrumenten und Ausrüstung zur Errichtung einer Forschungsanlage für Holzgas, Holzwasserstoff und Biotreibstoffen, soweit sie für das Vorhaben erforderlich sind
- Forschungsprojekte im Bereich Holzgas, Holzwasserstoff und Biotreibstoffe
Wer wird gefördert?
Die entsprechenden Informationen werden in den spezifischen Ausschreibungsunterlagen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bekannt gegeben.
Wo kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen können ausschließlich im Rahmen von Ausschreibungen zur Einreichung von Projektanträgen (Calls) eingereicht werden. Die Calls werden auf der Homepage der FFG veröffentlicht.
Welche Förderungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die genauen Voraussetzungen werden im Ausschreibungsleitfaden der FFG detailliert aufgeschlüsselt und über die Webseite der FFG abrufbar sein.
Weitere Informationen:
Bei Interesse finden Sie nähere Details in der Sonderrichtlinie Waldfonds.