Wildbach- und Lawinenverbauung nimmt Baustellenbetrieb wieder auf

Lawinenverbauung
Foto: BML / Alexander Haiden

Nachdem die Wildbach- und Lawinenverbauung den Baubetrieb Mitte März aufgrund der Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des COVID19 Virus, eingestellt hat, konnte der Betrieb auf den Baustellen mit 14. April 2020 wiederaufgenommen werden.

Für die Wiederaufnahme des Baustellenbetriebs gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen. So sind nicht nur alle allgemeinen Empfehlungen (Abstand halten, Händehygiene, etc.) und die Vorgaben der Bau-Sozialpartner (Bereitstellung von Wasch- und Desinfektionsmitteln, Schutzmasken, organisatorische Trennung, usw.) einzuhalten, sondern auch WLV-spezifische Vorgaben: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Eigenverantwortung verpflichtet und dürfen etwa bei Fieber oder sonstigen Symptomen nicht zum Dienst erscheinen. Bei Schlechtwetter wird die Arbeit eingestellt, es gibt keine Wartezeit (in Bauhütte oder Auto).

Die Dienststellen der WLV sind weiterhin auf Notbetrieb umgestellt. Alle sieben Sektionen und 21 Gebietsbauleitungen der Wildbach- und Lawinenverbauung sind auf Minimalbetrieb gesetzt und unterstützen somit die Maßnahmen der Bundesregierung. Im Bedarfsfall ist die WLV selbstverständlich bei Naturgefahrenereignissen zur Stelle und unterstützt die Einsatzleitungen in gewohnter Art und Weise. Die Dienststellen der WLV bleiben im Sinne des Notbetriebes ständig erreichbar und sind auf Bereitschaft gesetzt.