Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Meilenstein zur Erreichung der Klimaziele

Hackschnitzel
Foto: BML / Alexander Haiden

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz fördert Biomasse, Biogas sowie Wasserkraft und leistet so einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende. Am 7. Juli 2021 wurde das Gesetz im Nationalrat beschlossen.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, über das jahrelang intensiv verhandelt worden war, wurde am 7. Juli 2021 mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament beschlossen. Es schafft die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich und trägt so wesentlich zur Erreichung der Klimaziele bei.

Eine Chance für die Land- und Forstwirtschaft

Das Gesetz betrifft die Land- und Forstwirtschaft in besonderer Weise. Diese ist zum einen direkt betroffen vom Klimawandel, spielt aber auch eine wichtige Rolle in der Lösung. Neben der Sonnen-, Wind- und Wasserenergie ist dabei nämlich auch Biomasse wesentlich, die wind- und wetterunabhängig Wärme und Strom liefert. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung ist in Österreich entscheidend für die Produktion von Biomasse. Außerdem bietet das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz neue Formen der Kooperation, in denen auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sich einbringen können: Erneuerbare Energiegemeinschaften dürfen nun nicht mehr nur Nahwärme, sondern auch Strom anbieten.

Was heißt das konkret für den Bereich Biomasse?

  • Bestandsicherung für Biomasseanlagen mit klarer Nachfolgeregelung bis ins 30. Bestandsjahr für alle Anlagen.
  • Es wurden Ausnahmen vom sechzigprozentigen Brennstoffnutzungsgrad verankert. Damit können Biomasseanlagen durch die Verwendung von Schadholz beziehungsweise der Einhaltung technischer Kriterien weitergeführt werden.
  • Nahwärmeanlagen können zusätzlich zur bestehenden Umweltförderung im Inland jetzt auch Förderung über das Wärme-Kälte-Leitungsausbaugesetz zum Ausbau des Leitungsnetzes erhalten.
  • Investitionszuschüsse für neuerrichtete Biomasseanlagen bis 50 kWel

Was bedeutet das für Biogas? 

  • Nachfolgeförderung der Marktprämie für Bestandsanlagen bis ins 30. Bestandsjahr, wenn die Anlage weiter als 10 Kilometer vom Gasnetz entfernt ist.
  • Anlagen, die sich innerhalb von 10 Kilometern Leitungslänge zum Gasnetz befinden, sollen das „Grüne Gas“ in Zukunft ins Gasnetz einspeisen. Kleine Anlagen innerhalb dieser Grenze können auch bis zum 30. Bestandsjahr weiter verstromen.
  • Für die Umrüstung von Verstromung auf Gaseinspeisung stehen 15 Millionen Euro pro Jahr als Investitionsförderung bereit. Für Neuanlagen wurde eine Investitionsförderung von 25 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Die Netzanschlusskosten ans Gasnetz werden bis zu 10 Kilometern übernommen.
  • Für Anlagen, die künftig ins Gasnetz einspeisen, gibt es noch mindestens 24 Monate eine Marktprämie für die Verstromung als Bestandssicherung.

Erleichterungen für den Tourismus

Neben den Ausbauplänen regelt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz auch die Finanzierung des Ökostroms über die sogenannte Erneuerbaren Förderpauschale zum Teil neu. Für viele Tourismusbetriebe bedeutet das gute Nachrichten. Viele Saisonbetriebe (Almen, Seilbahnen, Hotels), gerade im Tourismus stehen oft längere Zeit still. Bisher haben sie trotzdem eine Pauschale für den Ökostrom in dieser Zeit leisten müssen. Das wird sich mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ändern. Für die Monate, in denen Saisonbetriebe geschlossen haben, sollen sie von 80 Prozent der Erneuerbaren Förderpauschale befreit werden. Im Detail zahlen Saisonbetriebe auf der Netzebene 5 und 6 (Hotels, Skilifte, etc.), die mindestens drei Monate im Jahr geschlossen haben, für diese Zeit nur 20% der Erneuerbaren Förderpauschale. Diese Ermäßigung macht auf der Netzebene 5 pro Monat der Betriebsunterbrechung 894 Euro und auf Netzebene 6 monatlich 55 Euro aus. In Zukunft könnte die Entlastung sogar noch größer sein. Viele Betriebe werden dadurch spürbar und vor allem nachhaltig entlastet.

Zukunftsorientierte Wasserkraftnutzung

Wasserkraft ist und bleibt ein wichtiges Fundament für die Energieversorgung. Das Vergabevolumen für Marktprämien für Wasserkraftanlagen beträgt jährlich mindestens 100 000 Kilowatt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz unterstützt die zukunftsorientierte Wasserkraftnutzung mit jährlich 5 Millionen Euro an Investitionszuschüssen für die Neuerrichtung und Revitalisierung einer Wasserkraftanlage mit einer Engpassleistung bis 2 Megawatt (nach Revitalisierung).