Forstlicher Pflanzenschutz in Österreich

Asiatische Eschenprachtkäfer Agrilus planipennis
Foto: BFW Connell

Forstlicher Pflanzenschutz umfasst alle Maßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen auf forstlichen Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und insbesondere auf Holz.

Forstlicher Pflanzenschutz

Österreich hat mit Ausnahme der Flughäfen Wien, Linz und Graz keine EU Außengrenzkontrollstellen. Da Holzsendungen normalerweise nicht mit Flugzeugen transportiert werden, erfolgen die phytosanitären Importkontrollen der an österreichische Unternehmen adressierten Sendungen nicht von der Österreichischen Behörde sondern von den zuständigen Pflanzenschutzbehörden an der EU Eintrittsstelle.

Das Hauptaugenmerk im forstlichen Pflanzenschutz liegt daher bei der Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz im Landesinneren an zugelassenen Bestimmungsorten.

Bei Feststellung von Beanstandungen wird der  

  1. über EUROPHYT (EU-Netzwerk) die Kommission und alle Mitgliedstaaten,
  2. der Pflanzenschutzdienst des Absenderlandes und
  3. die EPPO

vom Bundesministerium darüber informiert.

Jährlich werden vom Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Wald, das hauptsächlich im Institut für Waldschutz des Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft angesiedelt ist, physische Kontrollen von Holzverpackungsmaterial bei ca.700 Containern durchgeführt.

Der forstliche Pflanzenschutz hat in Österreich eine langjährige Tradition

Abgesehen von den strengen Bestimmungen nach dem Forstgesetz, wurde im Jahr 1962 das so genannte Holzkontrollgesetz beschlossen. Das war deshalb notwendig, weil Anfang der sechziger Jahre aus der damaligen UdSSR größere Mengen von Nadelholz in Rinde über das Schwarze Meer und die Donau, später auch mit der Bahn, importiert wurden.

Sämtliches Nadelholz in Rinde, das an bestimmten Eintrittsstellen eingeführt wurde, ist an der Grenze von Holzkontrollorganen untersucht und bei Schädlingsbefall entweder unter Aufsicht behandelt oder zurückgewiesen worden.

Das Holzkontrollgesetz wurde mit dem Beitritt zur Europäischen Union durch das Pflanzenschutzgesetz 1995, BGBl. 532/1995 ersetzt.

Rechtsgrundlagen

Pflanzenschutzgesetz 2018

Das Pflanzenschutzgesetz 2018 regelt die Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (BGBl. I Nr. 40/2018).

Dieses Bundesgesetz ist auch auf Holz, Holzprodukte und Gegenständen aus Holz aller Art anzuwenden, und regelt vor allem

  • die Amtlichen Stellen und die Organe des Österreichischen Pflanzenschutzdienstes, die Schutzgebiete,
  • die Allgemeinen Verbote und Einschränkungen der Verbringung von Schadorganismen,
  • den Pflanzenpass sowie
  • die Strafbestimmungen.

Weitere Bestimmungen finden sich in den Pflanzenschutzgesetzen der Länder.

Pflanzenschutzverordnung 2019

Die Pflanzenschutzverordnung enthält detaillierte Bestimmungen betreffend den Pflanzenpass und legt die Gebühren für die Tätigkeiten der Behörde fest (BGBl. II Nr. 430/2019).

Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung

Maßnahmen zum Schutz gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen durch Verpackungsholz wurden bis 30. Juni 2020 mit der Österreichischen Verpackungsholz-Kontroll-Verordnung erlassen.

Ab 1. Juli 2020 werden die phytosanitären Importkontrollen von Verpackungsholz aus Risikoländern gemäß der delegierten VO EU – 2019/2125 durchgeführt.

In der Delegierten VO (EU) 2019/2125 werden die zuständigen Behörden (in Österreich: Bundesamt für Wald) angehalten,  auf Basis eines risikobasierten Überwachungsplanes, Kontrollen von Waren, die mit Verpackungsholz, das im ISPM 15 Standard geregelt ist, mit Ursprung in Drittländern vor der Zollfreigabe durchzuführen.

Bis zur Veröffentlichung einer Durchführungsentscheidung der EU Kommission über Mindestkontrollfrequenzen bestimmter Warengruppen, wenn sie mit Verpackungsholz aus bestimmten Risikoländern stammen, für alle Mitgliedsländer der EU, wird in Österreich die Delegierten VO (EU) 2019/2125 gemäß der im Amtsblatt des Bundesamts für Wald veröffentlichten Verordnung vollzogen.

Die Risikoanalyse auf Basis der nationalen und internationalen Beanstandungsmeldungen von Sendungen mit Verpackungsholz, die im EUROPHYT Meldesystem dokumentiert wurden, hat ergeben, dass für Österreich folgende Warenkategorien besonders hohes Risiko für die Einschleppung invasiver Schädlinge darstellen, wenn diese aus dem Ursprungsland China und Weißrussland stammen:

Die wichtigsten Neuerungen seit 1.Juli 2020:

•  Reduktion der Warengruppen: verbleibende  meldepflichtige Waren mit  CN Codes: 2514, 2515, 2516, 4401, 4415 10, 4415 20, 4418, 4421, 6501, 6801, 6802, 6803, 6907

•    Einheitliche Mindest-Kontrollfrequenz: 15%

• Wirtschaftsbeteiligte oder ihre Zollvertreter haben untersuchungspflichtige spezifische Sendung beim Bundesamt für Wald rechtzeitig vor Eintreffen der Sendung an der Eintrittsstelle oder am Bestimmungsort anzumelden. Das nationale VPH Meldesystem ist weiter von den registrierten Anmeldern regulierter Sendungen zu benützen. Die amtssignierten Freigabe-Bescheide werden von den Zollbehörden weiterhin akzeptiert.

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