Wildbachverbauungsgesetz und Verordnungen

Lawinenverbauung
Foto: BML / Alexander Haiden

Dieses heute bereits "historische" Gesetz regelt die Grundzüge der Tätigkeit des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung.

Gesetzesinhalt

Heute sind noch die Bestimmungen über das Arbeitsfeld und das Generalprojekt von aktueller Bedeutung. Diese enthalten die Möglichkeit der Entscheidung der Bundesministerin über die öffentliche Nützlichkeit des beabsichtigten Unternehmens und darüber, ob sich das Generalprojekt zur weiteren Verhandlung eignet.

Darüber hinaus befinden sich im Forstgesetz 1975  im VII. Abschnitt Regelungen betreffend den "Schutz vor Wildbächen und Lawinen".

Verordnungen

Aufgrund der oben angeführten Bestimmungen des Forstgesetzes wurden weiters  nachstehende Verordnungen erlassen:

  1. Die Wildbach- und Lawinenverbauung – Dienststellenverordnung regelt den Sitz und die örtliche Zuständigkeit der einzelnen Sektionen und Gebietsbauleitungen des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung.
  2. In der Verordnung über den Aufgabenbereich der Dienststellen und des Bundesministerium in Angelegenheiten der WLV findet sich eine Auflistung der jeweiligen Aufgaben der Gebietsbauleitungen, Sektionen und des Bundesministerium.
  3. Die ForstG-Gefahrenzonenplanverordnung enthält nähere Regelungen über Inhalt, Form und Ausgestaltung von Gefahrenzonenplänen.

Diese sowie das Wildbachverbauungsgesetz finden Sie nebenstehend in der derzeit geltenden Fassung zum Herunterladen.

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