Forstrecht
Im Unterschied zur Gemeinsamen Agrarpolitik ist Forstpolitik kein gemeinsames Politikfeld der EU, sondern Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Die wesentlichen forstrechtlichen Regelungen finden sich daher im Forstgesetz 1975, dem Vermehrungsgutgesetz 2002 sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen. Dennoch wird die nationale Forstpolitik durch europäische Strategien, Aktionspläne, Richtlinien und Verordnungen direkt oder indirekt beeinflusst
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Forstgesetz 1975
Das Forstgesetz 1975 ist die zentrale Rechtsquelle des Forstrechts.
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Verordnungen nach dem Forstgesetz
Auf der Grundlage des Forstgesetzes wurden zahlreiche forstliche Verordnungen mit Detailbestimmungen zu einzelnen Bereichen des Forstgesetzes erlassen.
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Vermehrungsgutgesetz 2002 und Verordnung
Mit dem Forstlichen Vermehrungsgutgesetz 2002 erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut.
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Bundesforstegesetz 1996
Mit dem Bundesforstegesetz 1996 erfolgte die Ausgliederung der „Österreichischen Bundesforste“ und Gründung der „Österreichischen Bundesforste AG“.
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Wildbachverbauungsgesetz und Verordnungen
Dieses heute bereits "historische" Gesetz regelt die Grundzüge der Tätigkeit des Forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung.
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Jagdgesetze der Länder
Das Jagdwesen fällt in Gesetzgebung und Vollziehung in die Kompetenz der Länder.
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Forstrecht EU und International
Auf EU-Ebene existiert keine „Gemeinsame Forstpolitik“, diese ist Angelegenheit der Mitgliedstaaten.